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Stadt St.Gallen
29.03.2024
03.04.2024 14:25 Uhr

Perlen aus dem «Stadtspiegel»: Ach du liebe Zeit!

Bahnhofplatz mit grosser Uhr auf dem Turm der Hauptpost (1921)
Bahnhofplatz mit grosser Uhr auf dem Turm der Hauptpost (1921) Bild: StadtASG, PA Foto Gross, BA117
Vera Zürcher vom Stadtarchiv hat für den «Stadtspiegel», die Personalzeitschrift des städtischen Personals, und für stgallen24 Interessantes aus der St.Galler Geschichte zusammengestellt. Heute: Geschichte(n) der Uhren in St.Gallen.

Bald ist es wieder soweit und die Schweiz stellt ihre Uhren auf die Sommerzeit um. Die Tage beginnen später, dafür ist es abends länger hell. Für die einen ist es ein Segen, für die anderen ein Fluch. Dass es mit der Zeitmessung schon immer nicht ganz einfach war, zeigt ein Blick in die Geschichte. Wo und seit wann gab es in St.Gallen überhaupt Uhren? Wie veränderten Uhren das Leben der Sanktgaller? Und was musste der sogenannte Stadtuhrmacher tun?

Die Zeit fasziniert und beschäftigt die Menschen.

Schon in der Antike machten sich Gelehrte Gedanken über die Zeit und die antiken Astronomen errechneten die noch heute vertraute Unterteilung des Tages in 24 gleich lange Stunden. Allerdings war diese Unterteilung lange Zeit nur ein theoretisches Konstrukt und die im Alltag gebräuchliche Zeit richtete sich nach dem natürlichen Tag-Nacht-Rhythmus. So gab es zwar jeweils zwölf Tages- und Nachtstunden, doch waren diese wegen der unterschiedlichen Tageslänge über das Jahr verteilt nie gleich lang.

Als Ende des 13. Jahrhunderts die ersten mechanischen Uhren erfunden wurden, wurde das astronomische Konzept der 24 gleich langen Stunden wieder aktuell. Die mechanischen Uhren breiteten sich zunächst in Norditalien aus und gelangten im letzten Drittel des 14. Jahrhunderts in die Schweiz.

Die Zeit zeigten sie aber nur ungenau an und dienten eher als Statussymbole, die Reichtum und Luxus ausdrückten. Im Alltag richtete man sich nach wie vor und bis ins 19. Jahrhundert nach dem Wechsel von Tag und Nacht und, bei gutem Wetter, nach den Sonnenuhren. Auch die mechanischen Uhren wurden nach der Sonne selbst oder den Sonnenuhren gestellt.

Sonnenuhr am Evangelischen Kirchgemeindehaus an der Demutstrase (1949) Bild: StadtASG, PA Foto Gross, BA26441

Öffentliche Uhren: Der Knochenjob des Uhrenrichters

Dass wir heute ganz selbstverständlich davon ausgehen, dass überall in unserer Zeitzone immer die gleiche Zeit herrscht, ist noch nicht lange so selbstverständlich. In der Schweiz gab es lange Zeit viele unterschiedliche Zeitsysteme. So wurden beispielsweise bis 1798 in Basel die Stunden nicht als abgelaufene, sondern als beginnende Stunden gezählt, weswegen der höchste Sonnenstand nicht um 12 Uhr, sondern um 1 Uhr war. Die Basler Zeit ging den Zeiten in ihrem Umfeld also vor.

Auf der Alpensüdseite wurde der Tag nicht in zweimal zwölf, sondern in einmal 24 Stunden unterteilt. Aber die Zählung begann nicht etwa um Mitternacht, sondern bei Sonnenuntergang. Das führte dazu, dass die Sonne immer zur gleichen Zeit unterging, ihr Aufgang aber immer zu anderen Zeiten war. Dieses System hielt sich in einigen Regionen des Tessins bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts.

Mit der Industrialisierung im 19. Jahrhundert verdichteten sich die Städte, ländliche Gebiete wurden langsam erschlossen und der Verkehr und die Kommunikation wurden schneller. Die Zeit wurde zunehmend ein bestimmendes Prinzip. Viele Menschen arbeiteten in der Fabrik, wo Schichtbetrieb herrschte, den man organisieren musste. Es entstanden Büros mit Öffnungszeiten. Neue, gegenseitig voneinander abhängige Arbeitsabläufe zwangen zu einer Synchronisation der Uhren.

Im 19. Jahrhundert wurden Taschenuhren, die bis dahin Luxusgüter gewesen waren, zentraler und für immer mehr Menschen erschwinglich.

Wer selbst keine Taschenuhr besass, war auf die Anzeige der Zeit im öffentlichen Raum angewiesen. Schon 1866 schrieb Turmuhrmacher J. Hugelshofer: «Alles im Geschäfts- und Familienleben richtet sich nach der von Thurmuhren bestimmten Zeit» und er war der Meinung, es gebe «für eine Gemeinde […] wohl keinen wichtigern Gegenstand, als eine richtig gehende Thurmuhr, welche die Normaluhr bildet, worauf alle gerichtet werden, wegen Abfahrten der Lokomotiven, Dampfschiffen und Posten, denn Zeit ist Geld».

Hugelshofer hatte in St.Gallen beim Erscheinen seiner Schrift bereits die Uhren an einer Kirche (welche ist unklar), dem Waisenhaus und am Bahnhof wie auch am Rathaus und am Spisertor erstellt. Handschriftlich hinzugefügt wurde später die Uhr an der Strafanstalt. Die Zeit wurde auf dem Zifferblatt und mit Glockenschlägen angezeigt. Weitere Uhren der Stadt waren auf den Stadttoren, an Privathäusern und an weiteren Kirchen angebracht.

Alle diese Uhren funktionierten rein mechanisch. Sie waren aus unterschiedlichen Metallen gefertigt, die sich verbogen, ausdehnten und zusammenzogen, weil sie ständig den wechselnden Temperaturen und der Witterung ausgesetzt waren. Ihr Gang war nur über eine kurze Zeit regelmässig und synchron.

Die Uhren mussten jeden einzelnen Tag neu gestellt werden, wie eine «Instruction für den Stadtuhrenrichter» aus dem Jahr 1826 verrät.

Dazu musste der Stadtuhrenrichter jeden Morgen auf denjenigen Turm steigen, von dem aus er alle Glocken schlagen hören konnte. Ihre Abweichungen, die nie mehr als zwei bis drei Minuten betragen durften, hatte er zu notieren und die Uhren, indem er jeden einzelnen Uhrenturm bestieg, entsprechend aufzuziehen. Die Zeit sollte er dabei nach dem Sonnenstand richten. Zu seinen Aufgaben gehörte auch das regelmässige Fetten der Uhrwerke und jeden Oktober das Auseinanderbauen, Reinigen und Zusammensetzen der Uhrwerke.

Während die Richtzeit der Uhren am Anfang des 19. Jahrhunderts offenbar relativ zum Sonnenstand war, mussten die St.Galler Uhren am Ende des 19. Jahrhunderts immer nach der Uhr im Postgebäude gestellt werden. Doch welche Zeit war das genau? Entgegen den Erwartungen brachte die Schweizer Bundesstaatgründung von 1848 nämlich keine Vereinheitlichung der unterschiedlichen regionalen Zeitsysteme, sondern es existierten viele Lokalzeiten nebeneinander.

So herrschten in St.Gallen die St.Galler Zeit, in Genf die Genfer Zeit und in Basel die Basler Zeit.

Diese wichen zwar nur um einige Minuten voneinander ab, führten aber besonders beim interregionalen und internationalen Verkehr und in der Telegrafie zu grossen Problemen. Der Bundesrat verfügte daher 1853 für den Post- und Telegrafieverkehr die mittlere Lokalzeit von Bern als Einheitszeit. Die Berner Zeit galt damit auch für St.Gallen und war die Zeit, nach der der Stadtuhrenrichter die Turmuhren zu richten hatte.

Ein Stadtuhrenrichter musste noch lange Zeit im Amt gewesen sein. Zwar wurden viele Stadtuhren schon 1903 eklektisch betrieben, z. B. diejenigen beiden an der Kaserne, dem Rathaus oder einigen Tramwartehäuschen. Aber es gab weiterhin verschiedene mechanische Uhren. Eine davon war die Uhr an der St.Mangen-Kirche, die 1980 restauriert wurde und noch immer händisch gestellt und aufgezogen werden musste.

Man wollte im Zuge der Restauration das Uhrwerk mit vier Motorzeigerwerken – eines für jede Uhr am Turm – ersetzen, die über eine Quarzuhr elektrisch gesteuert wurden. Ihre Zeit erhielten sie im Minutentakt vom Uhrensender in Prangins. Der viertelstündliche Glockenschlag hingegen sollte weiterhin mechanisch ausgelöst werden.

Turm der St.Mangen-Kirche mit Uhrengeschäft im Vordergrund (1934) Bild: StadtASG, PA Foto Gross, BA10611

Zeitsynchronisation und Alltagsprobleme

Man kann es sich vorstellen, dass die Fahrplankoordination der Eisenbahn ab ihrer Entstehung im 19. Jahrhundert eine grosse Herausforderung gewesen sein war, wenn man sogar auf kürzesten Strecken Zeitunterschiede berücksichtigen musste. Die Einführung der Berner Einheitszeit war eine massgebende Lösung dafür.

Einige Zeit später, als sich dieses zunächst regionale Problem mit der Zunahme von Verkehr und Kommunikation über die Landesgrenzen hinaus vergrösserte, wurde 1884 Greenwich als Nullmeridian eingeführt. Der Weg für die Zeitunterteilung in Stundenzonen war gebahnt.

In der Schweiz wurde die Mitteleuropäische Zeit 1894 eingeführt.

Man fügte sich dabei dem Druck von aussen, denn Österreich-Ungarn, die Deutschen Staaten und Italien hatte die Mitteleuropäische Zeit schon zwischen 1891 und 1893 eingeführt.

Für St.Gallen bedeutete dies den Abschied von der Berner Zeit. Das Leben verschob sich schlagartig um eine halbe Stunde und man sah sich plötzlich mit ganz eigentümlichen, aber sehr pragmatischen Fragen konfrontiert. Man überlegte beispielsweise, ob man das Leben nach der alten Zeit weitergehen lassen wollte und die «vormittägige Bürozeit statt auf 8 - 12 Uhr auf 8 ½ - 12 ½ Uhr» fallen würde, «oder aber ob die Tagesarbeit mit der Zeitnotierung nun eine halbe Stunde vorgeschoben werden und somit auch das bisher übliche System der Ganzstundenzeit beibehalten werden solle».

Eine weitere Umstellung, die mindestens auf bürokratischer Ebene ihre Folgen hatte, flatterte am 10. September 1919 als Kreisschreiben in die Behörden. Man erholte sich gerade von den Wirren des Ersten Weltkriegs und versuchte, die Normalität wiederherzustellen. Das Kreisschreiben sorgte für eine ganz neue Normalität, denn es enthielt die Erinnerung an einen Bundesratsbeschluss vom 19. April 1918, der die Schweizerischen Transportanstalten, die Telegrafenverwaltung, der Zolldienst, die eidgenössischen Betriebe und die Verwaltung im Allgemeinen dazu verpflichtete, eine neue Stundenzählung einzuführen.

Neu wurde man angewiesen, «mit dem Wiedereintritt normaler Verhältnisse, frühestens ab 1. Mai 1919, die Tagesstunden, um Mitternacht beginnend, von 0 bis 24 durchzuzählen».

Der 1. Mai war hierbei nicht zufällig gewählt, sondern war der Tag der Inkraftsetzung des Sommerfahrplanes der Eisenbahnen. Auf bürokratischer Ebene wurde man explizit dazu angewiesen, die neue Stundenzählung strikte anzuwenden und «die bisherige nähere Bezeichnung, wie morgens, vormittags, nachmittags oder abends, wegzulassen».

Formulare und Datumsstempel, die solche Angaben enthielten, mussten ersetzt werden. Und auch die Zifferblätter aller Dienstuhren mussten verändert werden. Die entsprechende Vereinbarung über eine einheitliche Form des 24-Stunden-Zifferblattes wurde mit der Chambre suisse d’horlogerie in La Chaux-de-Fonds erstellt.

Und auch später gab die mangelnde Zeitsynchronisation zu reden: So beklagte 1930 ein St.Galler Bürger, dass die «Durchführung des bestehenden temporären Fahrverbotes für Fahrräder an der Multer-Speisergasse» zumindest teilweise illusorisch sei, «weil die an diesen Strassen angebrachten oder von diesen aus sichtbaren öffentlichen und privaten Uhren mitunter einen erheblichen Zeitunterschied aufweisen». Die Unterschiede betrugen ungefähr fünf Minuten.

Multergasse mit Uhrenturm des zuvor abgebrochenen Multertors (1870-1880) Bild: StadtASG, B, 2763

Die Sommerzeit

Im Vergleich zu den unterschiedlichen Zeitsystemen, die sich über die Jahre immer wieder verändert hatten, ist die Sommerzeit ein vergleichsweise junges Konstrukt. Der Bundesrat versuchte in den letzten Jahren des Zweiten Weltkriegs Energie, vor allem Kohle, zu sparen und führte deswegen die Sommerzeit ein. In St.Gallen seufzte man eher darüber, als dass man die Idee guthiess.

So berichtete die Ostschweiz am 11. Juni 1941, dass man wegen der späten Dämmerung und der zu warmen Temperaturen nicht rechtzeitig ins Bett komme, während der nächste Tag besonders für Schulkinder und die landwirtschaftliche Bevölkerung allzu früh beginne. Um dem entgegenzuwirken, behielt sich die Schule vor, später als üblich um 7 Uhr anzufangen.

Die ländliche Bevölkerung, die ihr Geld vor allem mit Landwirtschaft verdiente, beklagte sich, dass sich ihr Feierabend ebenfalls um eine Stunde herausschiebe:

Weil es nämlich für den Grasschnitt einer bestimmten Temperatur, bei der das Gras die geeignete Beschaffenheit für den Schnitt besitzt, bedürfe, die sich nun umso später einstelle – ohne längere Morgenruhe. Dasselbe gälte auch für ihr Vieh. Man hob aber auch einige Vorteile heraus. Beispielsweise konnten Reparaturarbeiten länger bei Tageslicht erfolgen.

Die negativen Aspekte überwogen allerdings, besonders während des Krieges: «Eitel Vorteil ist aber die Sommerzeit nicht, namentlich nicht in ihrer Wechselwirkung mit der kriegsmässigen Verdunkelung. Bei Einführung der Sommerzeit war in dieser Hinsicht wiederum der Bauer übler dran als der Städter, indem der Verdunkelungszwang erst um 5 Uhr zu Ende ging, die Arbeiten im Stall und Tenn als zu einer Zeit beginnen mussten, da das künstliche Licht noch nicht entbehrt werden konnte.»

Nicht nur auf dem Land, sondern auch in der Stadt führte die angeordnete Verdunkelung der Fenster zum Schutze der Bevölkerung zu ganz alltäglichen Problemen: «Mit steigender Sommerhitze wird der Städter vernehmlicher über die Verdunkelung seufzen. Er ist gezwungen, sich entweder in drückender, stickiger Zimmerluft, die von den Verdunkelungsutensilien [vermutlich: dicken Vorhängen, VZ] hermatisch [sic] zusammengehalten wird, zur Ruhe zu begeben, oder – wenn er die Fenster offen will – zur Nachtzeit auf das Andrehen des Lichtkontaktes zu verzichten.»

Missmutig konstatiert die Zeitung darum: «Dass eine Verdunkelung dunkel sein muss, ist selbstverständlich; aber das verordnete Dunkel muss auch einleuchten!»

Die vom Bundesrat angeordnete Neuerung brachte also nicht das gewünschte Resultat.

Die Sommerzeit wurde schon 1943 wieder abgeschafft. Bis in die 1970er-Jahre kannte Europa keine Sommerzeit. Von den Schweizer Nachbarstaaten gab es sie nur in Italien und ab 1976 in Frankreich. 1978 lehnte das Schweizer Stimmvolk ein Zeitgesetz ab, das den Bundesrat ermächtigt hätte, die Sommerzeit einzuführen.

Als sich jedoch kurz darauf Österreich und die Bundesrepublik Deutschland ebenfalls für die Sommerzeit entschieden und die Schweiz in den Sommermonaten zur «Zeitinsel» wurde, legte der Bundesrat 1980 den zuvor abgelehnten Gesetztext noch einmal vor und dieses Mal wurde er vorbehaltlos angenommen. Seit 1981 stellen wir unsere Uhren damit zweimal im Jahr um je eine Stunde um.

Und heute?

Uhren sind und bleiben unsere Alltagsbegleiter. Jede und jeder hat eine am Handgelenk oder auf dem Handydisplay in der Tasche. Doch Uhren sind nicht mehr, was sie einmal waren. Smartwatches werden nicht in erster Linie zum Zeitablesen getragen. Und auch öffentliche Uhren sind nicht mehr die ersten Anlaufstellen für Zeitsuchende. Im Gegenteil: Sie sind heute so nebensächlich geworden, dass sie zur reinen Dekoration verkommen.

Ausgerechnet am St.Galler Bahnhof wird dies auf die Spitze getrieben: Die binäre Uhr am Bahnhofplatz kann eigentlich niemand (in nützlicher Frist) lesen. Sie ist ein Kunstwerk, geschaffen von Norbert Möslang, das den neuen, flexiblen und spielerischen Umgang mit der Zeit illustriert. Dank TikTok hat sie es letztes Jahr sogar in die internationalen Schlagzeilen und ins Deutsche Fernsehen geschafft.

Filmtipp zum Thema: Der Arthousefilm Unrueh von Cyril Schäublin. Er ist neu auf Play Suisse zu sehen.

Quellen:

  • Zeitsysteme (hls-dhs-dss.ch).
  • Stadtarchiv St.Gallen, 1/2/131.
  • Stadtarchiv St.Gallen, 5/11/71.
  • Stadtarchiv St.Gallen, 6/3/98/I.
  • Stadtarchiv St.Gallen, 6/3/98/IV.
  • Stadtarchiv St.Gallen, 6/6/98/I.
  • Stadtarchiv St.Gallen, 5/2/79, Nr. 1626.
  • Stadtarchiv St.Gallen, 5/2/215, Nr. 4355.
  • Hugelshofer, J.: Uebersicht der Thurmuhren für Kirchen, Schulhäuser, Fabriken. St.Gallen, 1866.
  • Loher, Marion: Einzig die binäre Uhr gibt weiter zu reden. In: Saint Gall, S. 22-23.
Vera Zürcher
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