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Kanton
15.01.2026

«Revidiertes Gesundheitsgesetz belastet die Gemeinden»

Das revidierte Gesundheitsgesetz verschiebt laut Aufrecht St.Gallen Kosten auf die Gemeinden.
Das revidierte Gesundheitsgesetz verschiebt laut Aufrecht St.Gallen Kosten auf die Gemeinden. Bild: Symbolbild
Aufrecht St.Gallen äussert sich im vorliegenden Beitrag kritisch zum revidierten kantonalen Gesundheitsgesetz und sieht darin erhebliche finanzielle und organisatorische Risiken für die Gemeinden.

Das revidierte Gesundheitsgesetz des Kantons enthält nach Ansicht des Verfassers weit mehr problematische Bestimmungen als das viel diskutierte Impfobligatorium. Besonders kritisch beurteilt wird Artikel 10, der den politischen Gemeinden neue, weit gefasste Aufgaben im Bereich der Gesundheitsförderung zuweist.

Unklare Aufgabenverteilung im neuen Gesetz

In Artikel 10 heisst es wörtlich: Die politische Gemeinde schafft gesundheitsförderliche Lebenswelten für ihre Bevölkerung; sie unterstützt die Durchführung der kantonalen Massnahmen der Gesundheitsvorsorge, soweit nicht der Schulträger zuständig ist.

Während das bisherige Gesundheitsgesetz Aufgaben und Zuständigkeiten vergleichsweise klar regelte und eine koordinierte Umsetzung ermöglichte, ist das revidierte Gesetz nach Auffassung des Verfassers häufig schwammig formuliert. Es führt dazu, dass sämtliche Akteure – einschliesslich privater Anbieter – autonom tätig werden sollen, ohne dass klare Abgrenzungen bestehen.

Weit gefasster Begriff der «Lebenswelten»

Unter sogenannten Lebenswelten versteht die Weltgesundheitsorganisation WHO unter anderem Kitas, Schulen, Betriebe und Pflegeeinrichtungen. Dabei handelt es sich in erster Linie um kommunale Institutionen. Der Begriff «Betrieb» bleibt im Gesetz jedoch allgemein gehalten und eröffnet den Gemeinden die Möglichkeit, auch ortsansässigen Privatbetrieben entsprechende Vorgaben zu machen.

Zudem ist der Begriff «gesundheitsförderlich» nicht definiert. Dadurch entsteht ein erheblicher Interpretationsspielraum, der sowohl inhaltlich als auch finanziell weitreichende Folgen haben kann.

Pflichtauftrag mit finanziellen Risiken für Gemeinden

Zusammengefasst wird dieser Gesetzesartikel als klarer Auftrag an die Gemeinden verstanden. Private Anbieter werden diese Ausgangslage nutzen und vermehrt gesundheitsförderliche Programme an die Gemeinden herantragen. Daraus entsteht ein neues Geschäftsmodell.

Die Gemeinden sind gemäss Gesetz verpflichtet, aktiv zu werden. Gerade kleinere Gemeinden verfügen jedoch häufig nicht über die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen, um diese Aufgaben eigenständig zu erfüllen.

Einladung für private Profiteure

Nach Ansicht des Verfassers stellt dieser Gesetzesartikel faktisch eine Einladung dar, sich auf Kosten der Gemeinden zu bereichern. Ohne klare Definitionen, Zuständigkeiten und finanzielle Leitplanken droht eine Entwicklung, bei der kommunale Kassen belastet werden, während private Anbieter profitieren.

pd/ako
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