Das Wahlergebnis wurde insbesondere bei den Parteien FDP und SP hinterfragt, jedoch äusserte Ketterer Zweifel an den Resultaten von «Aufrecht». Da die städtischen Behörden diesen Hinweisen nicht nachgingen, sah sie sich gezwungen, Beschwerde einzulegen.
Das Departement des Innern des Kantons St.Gallen hat nun am 5. Dezember 2024 entschieden, der Abstimmungsbeschwerde von Eveline Ketterer die aufschiebende Wirkung zu entziehen.
Der Entscheid basiere auf einer Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an einem ordnungsgemässen Betrieb des Stadtparlaments ab Beginn der neuen Amtsdauer (1. Januar 2025) und den privaten Interessen der Beschwerdeführerin.
Dabei wurde festgehalten, dass «das öffentliche Interesse an der Sicherstellung der Rechts- und Funktionsfähigkeit des Stadtparlaments höher zu gewichten» sei.
Eveline Ketterer hatte bei den Erneuerungswahlen ebenfalls kandidiert. Den Einzug in das Stadtparlament gelang ihr nicht.
Einen Tag nach den Stadtparlamentswahlen vom 22. September musste die Stadt St.Gallen die am Sonntagabend bekanntgegebene Sitzverteilung korrigieren. Der Grund war ein Fehler bei der Zählung.
Auswirkungen hatte der Fehler etwa für die FDP: Statt eines Gewinns von vier zusätzlichen Sitzen ging ein Mandat verloren.