«Bei unserer Wahlbeschwerde handelt es sich um ein laufendes Verfahren, weshalb wir nicht ausführlich berichten können. Jedoch möchten wir zu einigen Punkten Stellung nehmen», sagt Eveline Ketterer, Spitzenkandidatin und Vorstand von Aufrecht St.Gallen, zu stgallen24.
«Dass Aufrecht St.Gallen von der Wahlpanne nicht betroffen sei, ist der Grund ihrer Beschwerde, denn genau das wurde nicht genau nachgeprüft bzw. konnte uns nicht glaubhaft dargelegt werden.»
Aufrecht St.Gallen habe zum ersten Mal an den St.Galler Parlamentswahlen teilgenommen – jedoch zum dritten Mal an Wahlen.
«In der Stadt St.Gallen haben wir eine treue Wählerbasis aufgebaut. Anhand dieser Basis an «Liste-Aufrecht-Wählern» hätten wir den Einzug ins St.Galler Parlament geschafft. Die Zahlen zum Vergleich sind alle öffentlich einsehbar», so Ketterer weiter.
Mit nur sechs Monaten Abstand zur letzten Wahl soll nun ein Wählereinbruch von rund der Hälfte stattgefunden haben – «ohne dass ein Grund für uns erkennbar ist».
Auch sei bekannt, dass Kleinparteien mit treuer Wählerschaft von einer niedrigen Wahlbeteiligung profitieren.
«Für uns ist es daher eine Frage der Glaubwürdigkeit unseren Wählern gegenüber, auf eine genaue Untersuchung dieser Wahlergebnisse zu pochen», begründet Eveline Ketterer die Wahlbeschwerde von Aufrecht St.Gallen.