Die Schneeräumungsarbeiten an Gemeindestrassen und -wegen werden weitgehend in den frühen Morgenstunden ausgeführt. Fahrzeuge, die auf öffentlichen Strassen und Plätzen parkiert sind, behindern den Winterdienst, schreibt die Gemeinde Gaiserwald auf ihrer Website. Aufgrund der Gefahr der Beschädigung, bittet sie Motorfahrzeughalter, ihre Fahrzeuge bei Schnee- oder Eisprognosen in Garagen oder auf privaten Vorplätzen abseits der Strasse abzustellen.
Die politische Gemeinde Gaiserwald lehnt jegliche Haftung für Schäden an Fahrzeugen ab, die aus Nichtbefolgen dieser Anweisung resultieren. Fahrzeuge, die die Schneeräumung behindern, werden auf Kosten der Halter abgeschleppt.
Bei grossem Schneefall kann gemäss Strassengesetzes des Kantons St.Gallen Privateigentum zur Schneeräumung beansprucht werden. Hingegen ist es aus Sicherheitsgründen nicht gestattet, Schnee von privaten Vorplätzen et cetera auf öffentliche Strassen, Wege und Plätze zu schieben. Die Bevölkerung wird zudem ersucht, keinen Schnee um Hydranten herum zu deponieren, damit diese im Notfall jederzeit gut zugänglich sind.
Die Mitarbeiter des Winterdienstes bedanken sich bei allen Einwohnern für das Verständnis und die Bereitschaft, sich den gegebenen Wetterverhältnissen anzupassen.