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Leserbrief
Kanton
09.03.2020
05.04.2020 22:35 Uhr

Bilaterale Verträge nicht gefährdet

Die Begrenzungsinitiative wird oft als Kündigungsinitiative bezeichnet. Dies sind jedoch Fake-News! Die Abstimmungsvorlage verlangt nur die eigenständige Regelung der Zuwanderung, nicht mehr und nicht weniger.

Die Initiative gefährdet die Bilateralen Verträge nicht, denn die Interessen der EU zur Beibehaltung der restlichen Abkommen – allein schon das Landverkehrsabkommen – überwiegen weitaus mehr.

Zudem beruhen die Bestimmungen der Welthandelsorganisation WTO auf dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung. Dieser allgemeine Grundsatz wird durch WTO-spezifische Prinzipien für den Welthandel operabel gemacht: die Prinzipien der Meistbegünstigung, der Gleichbehandlung unter den Mitgliedstaaten und der Gegenseitigkeit. Zudem ist mittlerweile das Abkommen über Handelserleichterungen (TFA) der WTO in Kraft getreten. Über all diese WTO-Prinzipien kann sich die EU als WTO-Mitglied nicht hinwegsetzen.

Der zollfreie Zugang der Schweizer Industrie- und Handelsgesellschaften zum EU-Markt wird auch nicht durch die Bilateralen 1, vielmehr durch das Freihandelsabkommen Schweiz-EU aus dem Jahr 1972 sichergestellt. Dieses unterliegt keiner Guillotine-Klausel und funktioniert für beide Partner einwandfrei. Man sieht, die Drohgebärden der Initiativgegner verpuffen im Nirgendwo.

Die Personenfreizügigkeit ist kein Erfolgsmodell, sondern ein Freipass für jeden EU-Ausländer, die Schweizer Sozialwerke zu plündern. Selbst der Bund kam in seinem Bericht zur Personenfreizügigkeit zum Schluss, dass die Einwanderung für die Arbeitslosenversicherung wie auch für die Sozialhilfe ein Minusgeschäft sei, weil Ausländer insgesamt mehr beziehen als einzahlen. Auch die Wirtschaft hat ein Interesse, dieses Minusgeschäft auf Vordermann zu bringen.

Mit der Begrenzungsinitiative können wir ein angestautes Problem endlich lösen, ohne dabei die Bilateralen Verträge aufs Spiel zu setzen. Darum Ja zur Begrenzungsinitiative!

Bruno Dudli, Kantonsrat/Präsident SVP Kreis Wil
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