Nachdem die Messanlage das hohe Tempo registriert hatte, begannen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, wie die St.Galler Kantonspolizei am Montag mitteilte. Sie führten zu einem in der Region wohnhaften 21-jährigen Schweizer. Gegen ihn ist eine Strafuntersuchung eröffnet worden, weiter werden auch administrative Massnahmen geprüft.
Als Raser gilt laut Gesetz, wer die signalisierte Höchstgeschwindigkeit massiv missachtet. Wer bei einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h mindestens 60 km/h zu schnell fährt, gilt laut Art. 90 Abs. 4 SVG als Raser und muss mit harten Konsequenzen rechnen.
Laut Gesetz sind Freiheitsstrafen, eine Beschlagnahmung des Fahrzeugs und eine lange Führerausweisentzugsdauer möglich. Das bedeutet zugleich, dass der Verdächtige sich im Strafverfahren nicht mehr allein verteidigen darf, sondern einen Rechtsanwalt beiziehen muss. Weiter ist mit hohen Kosten für das Verfahren zu rechnen.