Am Samstag, 24. April 2021 kam es erneut zu einer Corona-Kundgebung. Gemäss Angaben der Kantonspolizei fanden sich trotz Verbot der städtischen Behörden rund 4'000 Personen in Rapperswil-Jona ein, um ihrem Unmut gegen die einschneidenden Massnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus Ausdruck zu verleihen.
Positiv zu bemerken sei dabei das Vorgehen der Kantonspolizei, welche die Kundgebung mit Augenmass und unter Anwendung des Verhältnismässigkeitsprinzips begleitete, schreibt die bürgerliche Partei in einem Communiqué.
Die SVP zeige weiterhin wenig Verständnis für die ausgesprochenen Demonstrationsverbote und siehe diese im Zusammenhang mit der Wahrung der Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit als kritisch an. «Dies haben wir auch bereits an der vergangenen April-Session des St.Galler Kantonsrates in der Interpellation «Verfassungsmässige Freiheitsrechte Schützen» zum Ausdruck gebracht», heisst es in einer Medienmitteilung.
«Wir fordern die kommunalen Behörden im Kanton St.Gallen daher dazu auf, friedliche Kundgebungen in einem kontrollierten Rahmen zu genehmigen und damit den verfassungsmässigen Grundrechten Rechnung zu tragen», so weiter.. Die Anwendung der erforderlichen Schutzkonzepte sei dabei zwingend einzufordern. In einem freien Land wie der Schweiz müsse jeder Bürger seine Meinung frei äussern können.