Mit seinen jährlichen Werkbeiträgen unterstützt der Kanton St.Gallen den Beginn eines künstlerischen Prozesses. Im Zentrum steht die Finanzierung der Kreationsphase: das Erarbeiten, Recherchieren, Weiterdenken und Entwickeln eines Vorhabens, etwa eines Bühnenstücks, eines Romanprojekts oder einer Werkreihe.
Ein Werkbeitrag ermöglicht Künstlern den nötigen Freiraum, um ein Vorhaben auszuarbeiten, neue künstlerische Wege zu gehen oder Recherchen zu vertiefen.
Die kantonale Kulturförderung vergibt jährlich spartenübergreifend 18 Werkbeiträge im Wert von je 20'000 Franken. Unterstützt werden Künstler, die ein überzeugendes und realistisches Vorhaben einreichen, konkrete Pläne für ihr künftiges Schaffen vorlegen und eine eigenständige künstlerische Handschrift erkennen lassen.
Die Werkbeiträge richten sich an Künstler aus den Sparten «Angewandte Kunst und Design», «Bildende Kunst», «Geschichte und Gedächtnis», «Literatur», «Musik» sowie «Tanz und Theater».
Dreimonatige Aufenthalte in einer Metropole
Neben den Werkbeiträgen bietet der Kanton St.Gallen dreimonatige Atelieraufenthalte in Rom an. Diese ermöglichen es Künstlern, aus ihrer gewohnten Umgebung auszubrechen und in der italienischen Hauptstadt neue Inspiration zu finden.
Vor Ort können Projekte realisiert werden, die von der einzigartigen Atmosphäre der Stadt oder allgemein vom urbanen Raum inspiriert sind. In der Römer Wohnung stehen aktuell folgende Zeitfenster zur Verfügung: Dezember 2026 bis Februar 2027 sowie März bis Mai 2027. Die Ausschreibung erfolgt zeitgleich mit jener der Werkbeiträge.
Beiträge an die berufliche Vorsorge
Die Werkbeiträge und Atelieraufenthalte werden aus dem kantonalen Lotteriefonds finanziert. Damit verbunden sind auch Vorsorgebeiträge, mit denen der Kanton St.Gallen ein Zeichen für die soziale Sicherheit von Künstlern setzt: Wer einen Beitrag in die berufliche Vorsorge einzahlt, erhält vom Kanton denselben Betrag zusätzlich überwiesen – bis zu sechs Prozent des Werkbeitrags, maximal 1200 Franken. Dieses Angebot gilt analog für die Atelierstipendien und unterstreicht das Engagement des Kantons für eine nachhaltige Unterstützung der Kulturschaffenden.
Bewerbungsverfahren
Das Bewerbungsverfahren läuft ab sofort über die Webseite des Amtes für Kultur. Bewerbungen für einen Werkbeitrag oder einen Atelieraufenthalt sind bis zum 20. Februar 2026 möglich. Die Entscheide werden bis Ende Mai 2026 gefällt.
Weitere Informationen und Anmeldeformulare
- Werkbeiträge: www.sg.ch/kultur
- Atelierwohnung Rom: www.sg.ch
Infoabend im Kulturbüro St.Gallen
Am Montag, 19. Januar 2026, um 19 Uhr findet im Kulturbüro St.Gallen am Blumenbergplatz 3 ein Infoabend zu den Werkbeiträgen und Atelieraufenthalten statt. Thematisiert werden unter anderem die Anforderungen an eine Bewerbung, der Aufbau eines aussagekräftigen Dossiers sowie die Frage, wer für einen Werkbeitrag infrage kommt.
Auskunft geben Kristin Schmidt, Co-Leiterin der Kulturförderung der Stadt St.Gallen, und Roger Berhalter von der Kulturförderung des Kantons St.Gallen. Zudem informieren sie über weitere Atelierwohnungen, etwa in Rom und Berlin, die St.Galler Künstlern offenstehen.