Ab dem Jahr 2026 gelten in der Schweiz verschiedene gesetzliche Anpassungen und Neuerungen, die sich unmittelbar auf den Alltag von Konsumenten auswirken.
Das Konsumentenmagazin «Espresso» von SRF hat zentrale Punkte zusammengefasst.
Weniger betrügerische Telefonanrufe
Betrugsanrufe, bei denen sich Anrufer als Polizei, Bank oder Behörde ausgeben, sollen ab 2026 deutlich reduziert werden. Das zuständige Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hat gemeinsam mit Schweizer Telekom-Anbietern neue technische Massnahmen erarbeitet.
Ab dem 1. Januar 2026 müssen Anrufe aus dem Ausland, die eine Schweizer Festnetznummer vortäuschen, gekennzeichnet oder blockiert werden. Ab dem 1. Juli 2026 gilt dies auch für Mobilnummern. Solche Anrufe werden künftig häufig als «Anonym» angezeigt.
Ende des Kükentötens
Die Tötung männlicher Küken in der Legehennenzucht gehört ab dem 1. Januar 2026 der Vergangenheit an.
Bisher wurden männliche Küken unmittelbar nach dem Schlüpfen getötet, da sie weder Eier legen noch für die Fleischproduktion geeignet sind. Schweizer Eierproduzenten setzen damit ein bereits früher abgegebenes Versprechen um. Die Regelung gilt für konventionelle wie auch für Bio-Betriebe.
Nachzahlungen in die Säule 3a möglich
Erstmals können ab 2026 verpasste Einzahlungen in die Säule 3a nachgeholt werden. Wer im Jahr 2025 den maximalen Betrag von 7258 Franken nicht vollständig einzahlen konnte, darf diese Lücke ab 2026 oder in einem späteren Jahr schliessen. Voraussetzung ist, dass zuerst der jeweilige Maximalbetrag des laufenden Jahres vollständig einbezahlt wird.
Einzahlungen in die Säule 3a bleiben bis fünf Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter grundsätzlich gesperrt und sind nur in Ausnahmefällen vorzeitig verfügbar.
Neues Tarifsystem im Gesundheitswesen
Ab dem 1. Januar 2026 werden ambulante ärztliche Leistungen nach dem neuen Tarifsystem Tardoc abgerechnet. Es ersetzt das bisherige System Tarmed.
Die Einführung sorgt bereits im Vorfeld für Diskussionen. Fachärzte warnen vor längeren Wartezeiten in Spitälern, Hausärzte befürchten Einkommenseinbussen sowie eine Einschränkung der Notfallversorgung in Hausarztpraxen.
E-ID frühestens ab Sommer 2026
Nach dem knappen Ja des Stimmvolks im September 2025 wird die staatliche elektronische Identität eingeführt. Die E-ID des Bundes soll frühestens im Sommer 2026 verfügbar sein und kann kostenlos über die Swiyu-App beantragt werden.
Sie soll unter anderem die Eröffnung von Bankkonten oder Altersnachweise bei Produkten mit Mindestalter ermöglichen. Eine Testversion (Beta-ID) existiert bereits, besitzt jedoch keine rechtliche Gültigkeit.