Die St.Galler Wanderwege bieten übers ganze Jahr öffentliche, geführte Wanderungen an. Ab dem 1. Januar 2026 gilt eine generelle Anmeldepflicht für sämtliche Wanderungen. Gleichzeitig treten neue Vorgaben in Kraft, die den Ablauf sowie die Sicherheit der Teilnehmern weiter optimieren.
Geführte Wanderungen mit klaren Strukturen
Die St.Galler Wanderwege bieten übers Jahr verteilt Ganztages- und Halbtageswanderungen an. Diese werden durch ausgewiesene Wanderleiterinnen und Wanderleiter geführt. Bis anhin war es möglich, sich spontan für eine Wanderung anzumelden.
Ab dem 1. Januar 2026 gilt für sämtliche Wanderungen eine Anmeldepflicht. Dies erlaubt eine angepasste Gruppengrösse, zudem kann die Wanderleiterin oder der Wanderleiter eine Teilnehmerliste erstellen, was aus Sicherheitsgründen sinnvoll ist. Diese Massnahmen entsprechen den Vorgaben der Richtlinien der Dachorganisation Schweizer Wanderwege.
Digitale Anmeldung und Notfallkarte obligatorisch
Eine Anmeldung ist einen Monat vor der Wanderung möglich – ausschliesslich digital bei den St.Galler Wanderwegen und nicht mehr bei der Wanderleitung. Neu muss jede Anmeldung digital über einen QR-Code oder über den Link www.sg-wanderwege.ch/de/wandern erfolgen. Nur mit einer Anmeldung ist gewährleistet, dass man für eine Wanderung berücksichtigt und registriert wird.
Weiter ist es notwendig, dass alle Teilnehmer eine Notfallkarte auf sich tragen. Diese soll im Rucksack für die Wanderleitung leicht auffindbar hinterlegt sein. In einem Notfall kann so die Wanderleiterin oder der Wanderleiter die notwendigen Schritte einleiten.