Das aktuell geltende Gesetz über die staatlichen Stipendien und Studiendarlehen des Kantons St.Gallen besteht seit mehr als fünf Jahrzehnten. Während dieser Zeit wurde es dreimal angepasst, zuletzt im Jahr 2014. Am 19. September 2023 beauftragte der Kantonsrat die Regierung deshalb mit einer Totalrevision. Dieser neue Entwurf liegt nun vor und soll die bisherige Grundlage zeitgemäss ablösen.
Verbesserte Bemessung und erweiterter Zugang zu Stipendien
Im Zentrum der Revision stehen grundlegende Anpassungen bei der Stipendienbemessung. Ziel ist es, mehr Personen in Ausbildung den Zugang zu Stipendien zu ermöglichen und im Durchschnitt höhere Beiträge auszurichten. So wird der anrechenbare Elternbeitrag bei tiefem Einkommen reduziert.
Für Personen ab 25 Jahren, die vor Beginn ihrer Ausbildung wirtschaftlich unabhängig waren, wird die elterliche Unterstützung künftig nur noch teilweise berücksichtigt. Auch das eigene Einkommen wird weniger stark angerechnet, um Nebenerwerbstätigkeiten nicht zu benachteiligen.
Neu soll zudem auf die Erhebung von Zinsen bei Studiendarlehen verzichtet werden, und die Rückzahlungsphase wird verkürzt.
Anlehnung an das Stipendienkonkordat – bewusst schlanke Ausgestaltung
Die neuen gesetzlichen Bestimmungen orientieren sich stärker am Stipendienkonkordat, dem der Kanton St.Gallen bereits 2014 beitrat. Gleichzeitig verzichtet die Regierung bewusst auf neue Leistungen oder eine Ausweitung des Geltungsbereichs, um das Stipendienrecht schlank zu halten.
Die jährlichen Mehrausgaben werden auf 2,5 bis 3 Millionen Franken geschätzt. Diese resultieren nicht direkt aus dem Gesetzesentwurf, sondern aus ergänzenden Anpassungen der Verordnung, welche die Zielerreichung der Stipendienordnung weiterhin sicherstellen sollen.
Start der Vernehmlassung bis Februar 2026
Der Gesetzesentwurf wird nun zur öffentlichen Vernehmlassung freigegeben. Die Unterlagen sind auf der Website des Kantons St.Gallen einsehbar. Die Vernehmlassung läuft bis zum 16. Februar 2026. Anschliessend wertet die Regierung die eingegangenen Rückmeldungen aus.
Für Medienanfragen steht Regierungsrätin Bettina Surber, Vorsteherin des Bildungsdepartements, heute zwischen 11.30 und 12.30 Uhr telefonisch zur Verfügung.