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Kanton
30.10.2025

St.Gallen muss kantonale Prämienhilfe anpassen

Bild: Archiv
Das neue Bundesrecht zur Krankenkassen-Prämienverbilligung verpflichtet den Kanton St.Gallen zu einer deutlichen Erhöhung seines Beitrags. Ab dem Jahr 2028 entstehen dadurch Mehrausgaben von rund 59,7 Millionen Franken. In diesem Zusammenhang muss der Kanton die kantonale Gesetzgebung anpassen. Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat, auf die Vorlage einzutreten.

Nachdem die Prämien-Entlastungs-Initiative am 9. Juni 2024 vom Stimmvolk abgelehnt wurde, tritt am 1. Januar 2026 der indirekte Gegenvorschlag in Kraft. Mit dieser neuen Regelung legt der Bund fest, wie viel Geld die Kantone künftig mindestens für die Prämienverbilligung einsetzen müssen.

Ab 2028 muss der Kanton St.Gallen seinen Beitrag für die Prämienverbilligung deutlich erhöhen, um die neue Mindestanforderung zu erfüllen. Aufgrund der hohen Mehrkosten von rund 59,7 Millionen Franken soll der kantonale Beitrag künftig nicht über den vom Bund festgelegten Mindestbeitrag hinausgehen. Entsprechend ist eine Anpassung des kantonalen Gesetzes erforderlich.

Kommission befürwortet Eintreten

Die vorberatende Kommission unter dem Vorsitz von Bruno Dudli (Oberbüren) hat die Vorlage eingehend beraten. Kritisch diskutiert wurden die ab 2028 anfallenden hohen Mehrkosten für den Kanton St.Gallen, insbesondere im Hinblick auf das geplante Entlastungspaket, das in der Wintersession 2026 behandelt werden soll.

Die Kommission hält jedoch fest, dass der Handlungsspielraum für den Kanton in dieser Angelegenheit gering ist. Sie beantragt dem Kantonsrat daher, auf den unveränderten Entwurf der Regierung einzutreten.

Weiteres Vorgehen

Der Kantonsrat wird die Vorlage in der kommenden Winterssession in erster Lesung und voraussichtlich in der Frühjahrssession 2026 in zweiter Lesung behandeln. Die Botschaft und der Entwurf der Regierung sind unter der Geschäftsnummer 22.25.08 abrufbar.

pd/ako
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