Ein grünes Stadtbild ist schön, sofern genug Platz für die Verkehrsteilnehmer bleibt und die Pflanzen nicht zum Sicherheitsrisiko werden. In letzter Zeit stellt die Stadtpolizei St.Gallen vermehrt fest, dass überhängende Pflanzen den Gehweg einschränken.
Wer mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl unterwegs ist oder einfach zu Fuss geht, muss teils auf die Strasse ausweichen. Das ist mindestens unangenehm, kann aber auch gefährlich werden.
Daher ruft die Stadtpolizei dazu auf, Hecken, Sträucher und Bäume rechtzeitig zurückzuschneiden.
Gerade zum Schulstart, wenn viele Kinder sich zum ersten Mal allein auf den Schulweg begeben, sollten Trottoirs frei sein – und Pflanzen nicht die Sicht von Autofahrern einschränken.
Folgende Regeln sind zu beachten:
- Über dem Trottoir müssen Pflanzen mindestens 2,50 Meter hoch sein.
- Über der Strasse gilt eine Mindesthöhe von 4,50 Metern.
- Auch seitlich dürfen Äste und Sträucher den Weg nicht verengen.
- Wo die Übersicht der Strasse beeinträchtigt wird – insbesondere auf der Innenseite von Kurven – sind Anpflanzungen und Hecken nicht zugelassen.
Wäre in einem Schadenfall die Ursache auf eine unzureichend zurückgeschnittene Bepflanzung zurückzuführen, ist eine Schadenersatzklage nicht auszuschliessen.
Weitere Informationen zum Thema finden sich im Flyer «Hecken und Bäume im Strassenraum».