«Es ist wichtig, ein häufig missverstandenes Detail klarzustellen: Das neue Ladenöffnungsgesetz verpflichtet niemanden zu längeren Ladenöffnungszeiten! Vielmehr wird der heute bestehende Zwang, Läden von Montag bis Freitag um 19.00 Uhr und am Samstag um 17.00 Uhr zu schliessen, endlich abgeschafft.
In den angrenzenden Kantonen und im nahen Ausland ist dies längst die Norm.
Die Flexibilisierung ermöglicht es, die Öffnungszeiten den Kundenbedürfnissen anzupassen und gewährleistet eine faire Wettbewerbssituation gegenüber den Nachbarregionen.
Wichtig zu betonen ist, dass alle Vorschriften des Arbeitsgesetzes, die den Schutz der Arbeitnehmer klar und verbindlich regeln, weiterhin vollständig gelten und über den kantonalen Regelungen stehen. Auch die bestehenden Ruhetags-, Sonntags- und Feiertagsregelungen bleiben unverändert.
Es werden unnötige Einschränkungen für alle abgeschafft.
Die Ladenbetreiber, die Kunden und die Mitarbeiter erhalten mehr Freiraum, um zu entscheiden, wann sie öffnen, einkaufen oder arbeiten möchten.
Ich stimme am 18. Mai Ja – weil es unnötige Einschränkungen abschafft.»