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Schweiz
08.04.2025
08.04.2025 16:42 Uhr

Dignitas blickt auf intensives Jahr zurück

Der Zugang zur Freitodbegleitung in Institutionen bleibt in der Schweiz ein Dauerthema
Der Zugang zur Freitodbegleitung in Institutionen bleibt in der Schweiz ein Dauerthema Bild: Archiv
Der gemeinnützige Verein «Dignitas – menschenwürdig leben – menschenwürdig sterben» engagiert sich weiterhin national und international für den Zugang zur Freitodbegleitung und zur umfassenden Beratung rund um das Lebensende. Im Fokus stehen auch 2025 die Wahrung des Selbstbestimmungsrechts, juristische Verfahren, politische Arbeit sowie die Suizidversuchsprävention.

Das langjährige internationale juristische Engagement des gemeinnützig tätigen Vereins Dignitas – menschenwürdig leben – menschenwürdig sterben – und die politische Arbeit zugunsten des Menschenrechts auf Selbstbestimmung über das eigene Lebensende wurden 2024 fortgesetzt.

In der Schweiz liegt der Schwerpunkt weiterhin bei der Ermöglichung und Sicherung des Zugangs für Bewohner von öffentlichen Heimen zur Suizidhilfe.

Am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist ein von Dignitas initiiertes Verfahren gegen Frankreich hängig. Im operativen Bereich bleibt die umfassende Beratung von Informations- und Hilfesuchenden sowie die Suizidversuchsprävention Kern der Tätigkeit von Dignitas. Dabei erreichen den Verein Anfragen aus immer mehr Ländern bei zunehmend komplexen Krankheitsbildern.

Dignitas ist ein gemeinnützig tätiger Verein.

Er stärkt Menschen darin, ihr Leben bezüglich Gesundheit und Lebensende selbstbestimmt zu gestalten und insbesondere über Art und Zeitpunkt ihres Lebensendes selbst zu entscheiden. 

Dies ist namentlich für Länder von Bedeutung, in welchen bislang diese Freiheit fehlt. Im ergebnisoffenen Beratungsgespräch zu Suizidversuchsprävention, Patientenverfügung, Palliativmedizin und Freitodbegleitung bietet Dignitas seinen Mitgliedern, Angehörigen und weiteren Interessierten die dafür benötigten Entscheidungsgrundlagen.

Der Zugang zur Freitodbegleitung in Institutionen bleibt in der Schweiz ein Dauerthema. Für Bewohner von Pflegeheimen, die eine Freitodbegleitung wünschen, ist der Zugang vielfach nicht gewährleistet. Der Grund: Viele Heime verweigern aus ideologischen Gründen die Zusammenarbeit mit freitodbegleitenden Organisationen.

Das führt dazu, dass Heimbewohner, die eine Freitodbegleitung in Anspruch nehmen wollen, oft ihr vertrautes Umfeld verlassen müssen. Das stellt eine besondere Härte dar – gerade für Menschen, die pflegebedürftig sind und deshalb auf Unterstützung angewiesen sind.

Die wichtigsten Zahlen im Überblick:

  • Vereinsgründung: 17. Mai 1998
  • Mitarbeiter per Ende 2024: 37 (alle Teilzeit)
  • Mitglieder per Ende 2024: 14’996 (inkl. Dignitas Deutschland)
  • Ärztlich unterstützte Freitodbegleitungen 2024: 280
  • Investition in internationale Rechtsfortentwicklung 2024: CHF 145’953
  • Beitragserlasse und -reduktionen 2024: CHF 161’400
  • Jahres-Mindest-Mitgliederbeitrag: CHF 80
  • Mitgliederbeitrag für Freitodbegleitung: CHF 2500 (Ausnahme: Erlass/Reduktion)
  • Spenden/Legate 2024: CHF 1’067’085 

Dignitas setzt sich mit juristischen und politischen Mitteln dafür ein, dass das verfassungsmässig garantierte Recht auf Selbstbestimmung auch für diese Menschen in der Praxis gewährleistet wird. Ein Weg dorthin ist die Information: Dignitas bietet Institutionen, Behörden, Heimleitungen und weiteren Beteiligten individuelle Beratungen sowie massgeschneiderte Workshops an.

2024 hat Dignitas eine wegweisende juristische Auseinandersetzung lanciert:

Am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist derzeit ein Verfahren gegen Frankreich hängig. Hintergrund ist der Fall eines französischen Staatsbürgers, der durch das französische Gesetz an der Inanspruchnahme einer Freitodbegleitung in der Schweiz gehindert wird.

Dignitas sieht darin eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die Beschwerde wurde im Februar 2024 offiziell zugelassen. Ein Entscheid wird im Laufe der nächsten Jahre erwartet.

Ein weiteres internationales Projekt von Dignitas ist der internationale Vergleich rechtlicher Regelungen zur Suizidhilfe. Der Verein untersucht dabei, wie verschiedene Staaten weltweit das Thema behandeln – von der gesetzlichen Lage über die praktische Umsetzung bis zur gesellschaftlichen Akzeptanz. Die Ergebnisse fliessen in die politische Arbeit und die Öffentlichkeitsarbeit von Dignitas ein.

Gleichzeitig wurde auch 2024 viel in die individuelle Beratung und Begleitung investiert.

Anfragen erreichen Dignitas aus über 70 Ländern. Die Hintergründe der Hilfesuchenden sind vielfältig, ebenso wie die Krankheitsbilder, die vielfach komplex und schwer zu behandeln sind.

Ein zentrales Anliegen bleibt die Suizidversuchsprävention: Dignitas setzt sich dafür ein, dass Menschen in Krisensituationen nicht alleine gelassen werden – und dass ihnen rechtzeitig tragfähige Alternativen aufgezeigt werden können.

Für 2025 plant der Verein die Weiterentwicklung seiner Informationsangebote sowie eine verstärkte internationale Vernetzung mit Fachstellen, Behörden und politischen Institutionen.

Ziel ist es, weltweit zu einem menschenwürdigeren Umgang mit Fragen des Lebensendes beizutragen – und Menschen darin zu bestärken, ihr Leben selbstbestimmt und mit Unterstützung zu gestalten.

pd/stz.
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