Das langjährige internationale juristische Engagement des gemeinnützig tätigen Vereins Dignitas – menschenwürdig leben – menschenwürdig sterben – und die politische Arbeit zugunsten des Menschenrechts auf Selbstbestimmung über das eigene Lebensende wurden 2024 fortgesetzt.
In der Schweiz liegt der Schwerpunkt weiterhin bei der Ermöglichung und Sicherung des Zugangs für Bewohner von öffentlichen Heimen zur Suizidhilfe.
Am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist ein von Dignitas initiiertes Verfahren gegen Frankreich hängig. Im operativen Bereich bleibt die umfassende Beratung von Informations- und Hilfesuchenden sowie die Suizidversuchsprävention Kern der Tätigkeit von Dignitas. Dabei erreichen den Verein Anfragen aus immer mehr Ländern bei zunehmend komplexen Krankheitsbildern.
Dignitas ist ein gemeinnützig tätiger Verein.
Er stärkt Menschen darin, ihr Leben bezüglich Gesundheit und Lebensende selbstbestimmt zu gestalten und insbesondere über Art und Zeitpunkt ihres Lebensendes selbst zu entscheiden.
Dies ist namentlich für Länder von Bedeutung, in welchen bislang diese Freiheit fehlt. Im ergebnisoffenen Beratungsgespräch zu Suizidversuchsprävention, Patientenverfügung, Palliativmedizin und Freitodbegleitung bietet Dignitas seinen Mitgliedern, Angehörigen und weiteren Interessierten die dafür benötigten Entscheidungsgrundlagen.
Der Zugang zur Freitodbegleitung in Institutionen bleibt in der Schweiz ein Dauerthema. Für Bewohner von Pflegeheimen, die eine Freitodbegleitung wünschen, ist der Zugang vielfach nicht gewährleistet. Der Grund: Viele Heime verweigern aus ideologischen Gründen die Zusammenarbeit mit freitodbegleitenden Organisationen.
Das führt dazu, dass Heimbewohner, die eine Freitodbegleitung in Anspruch nehmen wollen, oft ihr vertrautes Umfeld verlassen müssen. Das stellt eine besondere Härte dar – gerade für Menschen, die pflegebedürftig sind und deshalb auf Unterstützung angewiesen sind.