Der VCS begrüsse grundsätzlich die Sanierung und sicherheitstechnischen Verbesserungen der Kantonsstrasse 61, teilt er mit. Allerdings weist er darauf hin, dass das seit 1. Januar 2023 in Kraft getretene Veloweggesetz neue Voraussetzungen für Kantonsstrassenprojekte geschaffen hat.
Eine Verschiebung der Velowegeplanung ist nicht mehr haltbar. Die Veloroute via Untereggen hat eine zentrale regionale Funktion und verbindet St.Gallen mit Rorschach sowie Eggersriet. Die Verankerung eines durchgehenden Velowegs in diesem Abschnitt ist deshalb von grosser Bedeutung.
Bislang steckt das Projekt einer Velobrücke in einer Patt-Situation fest.
Die Stellungnahme des ANJF vom 24. Januar 2020 besagt, dass keine der damals projektierten Varianten aus Sicht des Naturschutzes bewilligbar sei.
Gleichzeitig wird festgehalten, dass die bestgeeignete Alternative für Velofahrer aufgrund einer 17-prozentigen Steigung unattraktiv ist. Die naturschutzrechtlichen Hürden für eine Brücke bleiben bestehen, während ein Radweg entlang der Kantonsstrasse enorme Kosten verursachen würde. Der Fachbereich Mobilität und Planung stuft die Erfolgschancen für eine Brückenvariante weiterhin als gering ein.
Das Veloweggesetz verpflichtet die Kantone, bis 2027 ein zusammenhängendes Alltagsnetz für Velos zu planen und bis 2042 umzusetzen. Vor diesem Hintergrund ist es laut VCS nicht mehr vertretbar, die Sanierung der Kantonsstrasse 61 ohne eine gleichzeitige Bewilligung und Umsetzung eines Velowegs durchzuführen.
Sollte keine Veloverbindung integriert werden, wäre eine künftige Umsetzung stark erschwert oder mit deutlich höheren Kosten verbunden.
Das zur Mitwirkung aufliegende Projekt schafft für 5.76 Millionen Franken bauliche Tatsachen für den motorisierten Verkehr, verunmöglicht aber gleichzeitig eine allfällige Linienführung eines Velowegs entlang der Kantonsstrasse.
Der VCS sieht Parallelen zur unzureichenden Umsetzung barrierefreier Bushaltestellen: In den ersten Jahren nach Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) wurde vielerorts versäumt, die neuen Anforderungen in Sanierungsprojekte zu integrieren.
Um vergleichbare Fehlentwicklungen zu vermeiden, müssen bei der Kantonsstrasse 61 die Anforderungen des Veloweggesetzes von Beginn an berücksichtigt werden.
Angesichts der bevorstehenden Sanierung des Rosenbergtunnels und der zu erwartenden Verkehrsbelastung setzt sich der VCS für attraktive Velostrecken ein. Nur mit einer gezielten Förderung des Veloverkehrs kann eine nachhaltige und flächeneffiziente Mobilität sichergestellt werden. Jede Fahrt, die nicht mit dem Auto in die Stadt erfolgt, trägt zur Entlastung des Verkehrs bei.
Der VCS fordert deshalb eine sofortige Planung und Bewilligung der Velowegverbindung als integralen Bestandteil der Kantonsstrassensanierung.