Die Kantonsstrasse Nr. 61 zwischen Martinsbrugg und Hinterhof in Untereggen soll umfassend saniert werden. Der Abschnitt liegt in einem Rutschgebiet, weshalb neben der Erneuerung der Fahrbahn auch Stützmauern und Hangsicherungen geplant sind.
Ziel des Projekts ist die langfristige Sicherstellung der Verkehrssicherheit und Betriebsbereitschaft der Strasse.
Obwohl das neue Veloweggesetz vorschreibt, dass Gemeinden und Kantone sichere und durchgängige Veloverbindungen schaffen müssen, sieht das aktuelle Bauprojekt keine separate Velospur vor. Dies wird von Verkehrsverbänden kritisiert, da die enge und kurvenreiche Strasse für Velofahrer als unsicher gilt.
Die Mitwirkungsfrist für das Projekt läuft noch bis zum 10. März 2025.
Umstrittenes Brückenprojekt weiter blockiert
Seit mehreren Jahren setzt sich die Gemeinde Untereggen für eine Velo- und Fussgängerbrücke über das Goldachtobel ein, die eine direkte Verbindung nach St.Gallen ermöglichen würde. Das Projekt wurde bereits in den kantonalen Richtplan und das Agglomerationsprogramm St.Gallen-Bodensee aufgenommen.
Dennoch konnte es bislang nicht umgesetzt werden. Naturschutzorganisationen haben Bedenken geäussert, da im betroffenen Gebiet geschützte Vogelarten wie Wanderfalken und Uhus brüten. Trotz Anpassungen an der Streckenführung konnte bisher kein Konsens gefunden werden.
Der Unteregger Gemeinderat hält dennoch an der Brücke fest. Er verweist auf die Bedeutung des Projekts für den Langsamverkehr und setzt auf das neue Velogesetz, das eine erneute Interessenabwägung ermöglichen könnte.
Die geschätzten Kosten für die Brücke belaufen sich auf 3,6 Millionen Franken, wobei der Kanton und der Bund den Grossteil übernehmen würden. Die Gemeinden Untereggen und St.Gallen müssten 10 bis 20 Prozent der Summe tragen.
Lösung für den Veloverkehr gefordert
Verkehrsverbände betonen die Notwendigkeit einer sicheren Veloverbindung zwischen Untereggen und St.Gallen. Ohne eine Brücke sei eine alternative Lösung entlang der Kantonsstrasse erforderlich.
Die Befürchtung ist, dass der motorisierte Verkehr bevorzugt behandelt wird, während der Langsamverkehr unberücksichtigt bleibt.
Dies könnte dazu führen, dass sich die Situation ähnlich entwickelt wie bei der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes im öffentlichen Verkehr, das 25 Jahre nach Inkrafttreten noch nicht vollständig umgesetzt ist.