Gemäss Vorgaben des kantonalen Amts für Wasser und Energie dürfen Schneemassen nicht mehr ohne Weiteres an Ufern oder in Gewässern deponiert werden. Stattdessen unterscheidet das AWE verschiedene Verschmutzungsgrade: Während weisser oder leicht grauer Schnee auf bestimmten Flächen abgelegt werden darf, benötigt stärker verunreinigter Schnee eine spezielle Genehmigung.
Beide Arten dürfen gemäss aktuellem AWE-Merkblatt «Wohin mit dem geräumten Schnee?» auf befestigten Plätzen mit einer Reinigungsanlage oder einem Anschluss an eine Abwasserreinigungsanlage (ARA) zum Auftauen gelagert werden, berichtet das «St.Galler Tagblatt».
Auf einem befestigten Platz ohne Reinigungsanlage oder ARA-Anschluss darf nur sauberer, also weisser und leicht grauer Schnee gelagert werden; für grauen und schwarzen Schnee braucht es eine Absprache mit dem AWE.
Noch restriktiver sieht es bei unbefestigten Plätzen aus: Weisser und leicht grauer Schnee darf auf Wiesen und Kiesplätzen zum Auftauen deponiert werden, grauer und schwarzer Schnee nur in Absprache mit dem Kanton.
In strengen Wintern kommen schnell grosse Mengen grauer und schwarzer Schnee zusammen: Bis zu 20'000 Tonnen müssen dann in die Deponie gebracht werden – das entspricht Gebühren von 80'000 Franken, weil jede Tonne vier Franken kostet. Da die Stadt St.Gallen die Deponie selbst betreibt, fliessen diese Einnahmen direkt in die öffentliche Hand.