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Gast-Kommentar
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01.02.2025
02.02.2025 00:50 Uhr

Wer solche Richter hat …

Bild: Wil24
Mit seinem Urteil, die traditionsreiche und erfolgreiche Mädchen-Sekundarschule St.Katharina in Wil sei nicht verfassungsmässig, hat das Bundesgericht dem Zeitgeist gehuldigt und ideologisch, verfassungsrechtlich unklug und bildungsfeindlich entschieden.

Die Empörung ist gross. Was kommt als nächstes? Ein Verbot jüdischer Schulen?  Wehrpflicht für Frauen? Verbot von Frauenbadis?

Lausanner Vorschriften für eine alte Äbtestadt

Die Sekundarschule, die „Kathi“, auf die einst auch Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter ging, wird es in Zukunft so nicht mehr geben. Vom Bundesgericht verboten.  

Denn angeblich diskriminiere die „Kathi“ Buben und verstosse gegen die konfessionelle Neutralität der Schule – im immer noch weitgehend katholischen Wil, das nicht zufällig den Namen „Äbtestadt“ trägt. Deren Bevölkerung konfessionell keineswegs neutral zusammengesetzt ist. Vielleicht sollte man das gelegentlich ebenfalls verbieten?

Die Argumentation der SP-Bundesrichterin Marianne Ryter als Gegen-Berichterstatterin – Berichterstatterin Julia Hänni hatte laut NZZ zuvor für föderalistische Zurückhaltung und Augenmass plädiert – war haarsträubend. Frau Ryter argumentierte gegen die christliche Schule, Schüler seien leicht beeinflussbar und dem Einfluss der Lehrer ausgesetzt.

Anscheinend nur in einer Schule, die sich christlichen Werten verpflichtet fühlt. „Sozialer Druck ausgeübt“ wird laut Bundesgericht also nur an konfessionell ausgerichteten Schulen, niemals an staatlichen.

Haarsträubende Argumentation

Denn auf unseren staatlichen Schulen werden Schüler ja bekanntlich in keiner Weise beeinflusst, zum Beispiel von woken, grün-aktivistischen Lehrpersonen.

Oder etwa nicht? Hat das Bundesgericht noch nie etwas gehört von Lehrern, die sich beispielsweise als non-binär bezeichnen und von den Schülern mit selbsterfundenen Pronomina angesprochen werden wollen? Von den nicht wenigen Schulhäusern, in denen aus Rücksicht auf muslimische Schüler auf eine Weihnachtsfeier verzichtet wird, hat Frau Ryter wohl ebenfalls noch nie gehört.

Auch nicht von Lehrerinnen, die mit dem Sexualkunde-Set anrücken und in der Primarschulklasse die Frage eines Schülers diskutieren, ob – wie kürzlich gehört – „Mädchen auch eine Morgenlatte kriegen“. 

Deshalb stellt sich der Bundesrichterin auch nicht die Frage, ob es vielleicht Eltern gibt, welche ihre Kleinen in ein etwas geschützteres Schul-Umfeld schicken wollen. Oder vielleicht möchte das Bundesgericht dies sogar explizit verhindern?

Interessant wäre in diesem Zusammenhang auch, ob Frau Ryter gegen „Safe Spaces“ für Mädchen argumentieren würde, für schützende Räume – in denen Männer per definitionem diskriminiert werden. Da kennt man von links-grün-woker Seite sonst andere Töne…

Mädchen sollen sich „mit anderen Identitäten befassen“

Die am Ende obsiegende Seite wusste in der öffentlichen Verhandlung zur angeblichen Diskriminierung von Buben durch eine Mädchen-Sek auch zu erzählen, dass es gar keinen Vorteil bringe, wenn Mädchen an einer separaten Schule unterrichtet würden.

Obwohl zahlreiche Studien inzwischen belegen, dass Mädchen gerade die sogenannten Mint-Fächern interessierter und erfolgreicher absolvieren, wenn keine Buben und keine unterschwelligen Vorstellungen über die mathematisch-naturwissenschaftliche Eignungen von Mädchen vorhanden sind.

Wichtiger ist für Frau Ryter das angebliche Bildungsziel, „sich mit dem anderen Geschlecht, mit anderen Identitäten zu befassen“.

Ideologisch verblendet

Zwang zu gemischtgeschlechtlichen Klassen um jeden Preis, keine Rücksicht auf die Bedürfnisse von Kindern und Eltern, kein Interesse an Schulformen, die erwiesenermassen erfolgreichere Resultate erbringen – ein solches Urteil kann man nur als ideologisch verblendet bezeichnen.

Es passt zu einer Haltung, die das Volk von oben umerziehen, zur richtigen Moral und Gesinnung erziehen will.

Da kann man auch keine Rücksicht nehmen auf historisch gewachsene Strukturen in der Schulbildung: Nicht zufällig weist die Bundesverfassung (Art. 62) das Schulwesen der Kompetenz der Kantone zu.

Auch dies hätte, wie die unterlegene Berichterstatterin angeführt hatte, ein anderes, zurückhaltenderes Urteil nahegelegt. Weil es nicht darum ging, einen lokalen Missstand zu beheben, die Wiler Bevölkerung vor sich selbst zu schützen.

Aber nein: Der woke Zeitgeist besteht darauf, bis in die hintersten Winkel unseres Landes zu wehen.

Wahrlich: Wer solche Richter hat, braucht keinen Katechismus mehr. Was moralisch recht und richtig ist, kommt jetzt aus Lausanne.

vom ehemaligen Tagblatt-Chefredaktor Gottlieb F. Höpli und der freundlichen Genehmigung vom Nebelspalter.
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