Personenfahrzeuge werden im Kanton St.Gallen ab Januar 2026 auf einer neuen Grundlage besteuert. Dies hat der Kantonsrat in der Wintersession mit seiner Zustimmung zum IX. Nachtrag zum Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben beschlossen.
Zwei wesentliche Änderungen treten in Kraft: Einerseits werden die Fahrzeuge nicht mehr ausschliesslich nach Gesamtgewicht, sondern auch nach Leistung besteuert. Andererseits ist die neue Regelung technologieneutral. Auch Halter von E-Fahrzeugen leisten mit der Motorfahrzeugabgabe einen Beitrag an die Finanzierung des kantonalen Strassennetzes.
Pro 1000 Kilogramm Gesamtgewicht fallen Abgaben von 182 Franken an, pro Kilowatt Leistung 1,27 Franken. Bis anhin wurden Personenwagen mit 260 Franken pro 1000 Kilogramm besteuert. Grund für die Anpassung ist, dass künftig nicht nur potenziell strassenschädigende Effekte, sondern auch potenzielle Personenschäden bei der Besteuerung berücksichtigt werden sollen. Neu sind unter anderem auch deswegen Elektrofahrzeuge nicht mehr von der Strassenverkehrsabgabe befreit.