Laut «Inside-Justiz.ch» wurde der Kommentator wegen kritischer Äusserungen verurteilt, wobei die Beweisführung der St.Galler und der Graubündner Staatsanwaltschaft als fragwürdig gilt.
Pikant: Der ehemalige Verwaltungsrichter (CVP), der die Anzeige gegen den Kommentarschreiber erstattet hatte, steht selbst im Fokus der Justiz.
Ein Ex-Richter als Anzeigender und Verurteilter
Der Ex-Richter fühlte sich durch die Aussagen im Kommentar auf inside-justiz.ch diffamiert und brachte die Anzeige ins Rollen. Brisant ist, dass die Staatsanwaltschaft den Strafbefehl gegen den Schreiber nur wenige Tage vor der Verhandlung gegen den ehemaligen Verwaltungsrichter ausgestellt hat.
Dieser wurde im November 2024 vom Regionalgericht Plessur in Chur zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 23 Monaten und einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 90 Franken verurteilt. Zusätzlich erhielt er eine Busse von 2300 Franken.
Fragwürdige Beweisführung und taktische Überlegungen?
Die Verurteilung des Kommentarschreibers wirft grundlegende Fragen auf. Laut «Inside-Justiz.ch» basierte die Entscheidung der Staatsanwaltschaft nicht auf klaren Beweisen.
Der Kommentator, der sich als Opfer eines ungerechtfertigten Strafbefehls sieht, vermutet taktische Motive hinter dem Zeitpunkt des Versands. Dieser erfolgte kurz vor der Verhandlung gegen den Ex-Richter.
Die Plattform «Inside-Justiz.ch» aus St.Gallen beleuchtet die Hintergründe des Falles detailliert und analysiert mögliche Konsequenzen.