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Leserbrief
Stadt St.Gallen
19.11.2024

«Ja zur Erhöhung des Pendlerabzugs»

Stefan Züst
Stefan Züst Bild: zVg
Die Stimmbevölkerung des Kantons St.Gallen entscheidet am 24. November 2024 über die Erhöhung des Pendlerabzugs. Stefan Züst, eidgenössisch diplomierter Steuerexperte, spricht sich in seinem Leserbrief klar für ein Ja aus.

«Ich sage am 24. November 2024 klar Ja zu Erhöhung des Pendlerabzugs. Einen wichtigen Grundsatz unseres Steuerrechts bildet die Reineinkommenstheorie. Diese besagt, dass Gewinnungskosten, die mit der Erzielung des Arbeitseinkommens in direkter Verbindung stehen, vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können.

Dies gilt insbesondere auch bei den Fahrkosten für den Arbeitsweg. Das Argument, dass Autopendler mit dem höheren Fahrkostenabzug bevorzugt werden, ist schlicht falsch. Kosten für die Benutzung des privaten Motorfahrzeugs können nur von Personen abgezogen werden, die aus gesundheitlichen Gründen den ÖV nicht benutzen können, aus beruflichen Gründen auf das Auto angewiesen sind (beispielsweise Pflegeroder ÖV-Personal im Schichtdienst) oder die durch die Benutzung des Autos pro Tag mindestens 90 Minuten Zeitersparnis erzielen.

Das Erfüllen dieser Voraussetzungen wird vom Steueramt regelmässig überprüft und das ist auch richtig so. Aber selbst ÖV-Pendler, die im Kanton St.Gallen wohnen und mit dem Zug in den Ballungsraum Zürich pendeln und zu Arbeitszwecken im Zug ein GA der 1. Klasse benutzen, können nicht die vollständigen Kosten abziehen.

Der Kanton St.Gallen ist relativ gross und zersiedelt. In vielen ländlichen Gegenden ist der ÖV (noch) nicht so gut ausgebaut, dass die Benutzung des privaten Autos eine erhebliche Zeitersparnis erreichen. In Zeiten des Fachkräftemangels sind wir auf jeden Arbeitnehmenden angewiesen. Dieser soll die Kosten für den Weg zur Arbeit auch abziehen können – deshalb sage ich mit Überzeugung Ja zur Erhöhung des Fahrkostenabzugs!»

Stefan Züst, St.Gallen
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