Die heute 41-jährige Frau ist eine türkische Staatsangehörige, die in der Schweiz geboren wurde. Sie wurde im September 2022 vom Kreisgericht St.Gallen zu fünf Jahren Haft, einer Geldstrafe von 300 Franken sowie einer stationären Massnahme nach Artikel 59 verurteilt, wie das St.Galler Tagblatt berichtet. Aufgrund eines Härtefalls wurde damals auf eine Landesverweisung verzichtet.
Die Frau legte Berufung ein, um einen Freispruch zu erwirken. Das Kantonsgericht St.Gallen hat nun jedoch die Strafe erhöht: Statt fünf Jahre verurteilte das Kantonsgericht die Frau auf fünfeinhalb Jahre erhöht, und zusätzlich wurde eine Landesverweisung von zehn Jahren angeordnet. Der Grund: versuchte vorsätzliche Tötung und mehrfache Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes.
Verteidigung argumentiert mit Notwehr
Vor Gericht habe die Frau ihre schwierige Kindheit und ihre lange Drogenabhängigkeit geschildert, berichtet das St.Galler Tagblatt weiter. Sie habe in jungen Jahren Marihuana zu konsumieren und griff später zu härteren Drogen. Trotz mehrerer Therapieversuche sei es ihr nicht gelungen, clean zu werden. Seit 2001 erhalte die zweifache Mutter, deren Kinder fremdplatziert sind, eine IV-Rente.
Am Tag der Tat sei sie nach eigenen Angaben stark auf Heroin gewesen, als ein Streit mit ihrem Freund eskalierte. Er soll über ihre Tochter gelästert haben, woraufhin sie wütend wurde und ihn mit einem Messer verletzte.
Die Angeklagte betonte, sie habe ihren Freund nicht töten wollen, sondern sich nur selbst verteidigen müssen, da er sie in der Beziehung mehrfach geschlagen habe. Ihr Verteidiger plädierte auf Freispruch und erklärte, die Frau habe in einer Notwehrsituation gehandelt und sei zudem von ihrem dominanten Freund zum Drogenkonsum gezwungen worden.
Klares Geständnis widerspricht Verteidigung
Der Staatsanwalt stellte die Aussagen der Verteidigung infrage. Die Beschuldigte habe während der Verhandlung ein «glasklares» Geständnis abgelegt und zugegeben, dass sie bereits vor ihrer Beziehung drogenabhängig war. Die Behauptung, ihr Freund habe sie zum Drogenkonsum gezwungen, bezeichnete der Staatsanwalt als Schutzbehauptung.
Das Kantonsgericht folgte der Argumentation der Anklage und entschied, die Strafe zu verschärfen. Neben der längeren Freiheitsstrafe wird die Frau nach ihrer Haftentlassung für zehn Jahre aus der Schweiz ausgewiesen.