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Stadt St.Gallen
04.10.2024

«Erhöhen die Sicherheit»: Stadtrat verteidigt Strassenmarkierungen

Solche Markierungen auf Quartierstrassen waren zwei Stadtparlamentariern ein Dorn im Auge.
Solche Markierungen auf Quartierstrassen waren zwei Stadtparlamentariern ein Dorn im Auge. Bild: Archiv
Die beiden SVP-Stadtparlamentarier René Neuweiler und Donat Kuratli haben am 21. Juni 2024 eine einfache Anfrage an den St.Galler Stadtrat eingesandt, in welcher sie die Strassenmarkierungen in der Stadt als «Verschwendung von Steuergeldern kritisieren». Der Stadtrat hat nun geantwortet – und findet die Markierungen durchaus zweckvoll.

In ihrer einfachen Anfrage kritisierten René Neuweiler und Donat Kuratli, die Strassenmarkierungen hätten keinen verkehrsrechtlichen Zweck und seien herausgeworfenes Geld. «Markierungen, welche verkehrsrechtlich nicht vorgesehen sind und deren Bedeutung kein Mensch kennt, führen zu Verwirrung, Unsicherheit und vermitteln ein falsches Sicherheitsgefühl, welches viel mehr sogar unnötige Gefahren mit sich bringt», schrieben die Politiker. 

Grundlage auf Bundesverordnung

Der Stadtrat beruft sich in seiner Antwort auf die Signalisationsverordnung (SSV) des Bundes. Dieses enthält neben der Roteinfärbung von Radstreifen und der Anzeige der Höchstgeschwindigkeit in Tempo-30- und Begegnungszonen die farbliche Gestaltung von Strassenoberflächen (FGSO). FGSO kommen in Form von «Tüpfli», Mehrzweckstreifen, die den Abbiegebereich markieren, sowie farbigen Bänder als Querungsmöglichkeiten vor.

Diese hat, wie Neuweiler und Kuratli bereits festhielten, keine verkehrsrechtliche Verbindlichkeit. Sie sei jedoch angezeigt, wenn eine Tieftempozone ohne bauliche Umgestaltung eingeführt werde. Eine flächige Gestaltung verdeutliche den Knotenbereich und erhöhe die Verkehrssicherheit, so der Stadtrat.

750'000 Franken seit 2019

Der Stadtrat habe ausserdem keinen Beschluss zur Anbringung der farblichen Markierungen gefasst. Die Fachpersonen der Stadt würden Projekte einzelfallbezogen auf Grundlage der einschlägigen Normen und rechtlichen Grundlagen treffen. Der Stadtrat sei lediglich für die Genehmigung zuständig. Abgesegnet würden nur legitime und erlaubte Markierungen, so eben auch FGSO.

Die Gesamtkosten für farbliche Gestaltungen von Strassenoberflächen zwischen 2019 bis Juli 2024 belaufen sich auf rund 750'000 Franken. In diesem Zeitraum wurden 23 Begegnungszonen, 13 Tempo-30-Zonen, zehn Erweiterungen von Tempo-30-Zonen auf verkehrsorientierten Strassen und vier Tempo-30-Strecken eingeführt.

Stadtrat denkt nicht ans Aufhören

Kuratli und Neuweiler forderten den Stadtrat in ihrer Anfrage dazu auf, mit der «gefährlichen und unsinnigen Praxis» aufzuhören. Der Stadtrat ist jedoch anderer Meinung: «Farbliche Gestaltungen unterstützen die strassenräumlichen Begebenheiten und tragen damit zu einer erhöhten Sicherheit im Strassenraum bei.»

Sofern «sinnvoll, zweck- und verhältnismässig», würden in der Stadt farbliche Gestaltungen im Strassenraum auch weiterhin eingesetzt werden.

jos
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