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Stadt St.Gallen
25.06.2024
25.06.2024 09:08 Uhr

Strassenmarkierungen als Verschwendung von Steuergeldern?

Bild: Archiv
Die Stadtparlamentarier René Neuwiler und Donat Kuratli (beide SVP) wollen vom Stadtrat mittels Einfacher Anfrage wissen, ob «Strassenmarkierungen ohne verkehrsrechtliche Bewandtnis» nicht Verschwendung von Steuergeldern seien.

Die Einfache Anfrage an den Stadtrat lautet:

Im Zusammenhang mit der Interpellation «Weisse Streifen in Tempo-30-Zone – wie sinnvoll sind sie wirklich?» und dem Bericht von 20 Minuten vom 31. Mai 2024 mit dem Titel «St.Gallen: Das ist eine Verschwendung von Steuergeldern» möchten wir eine einfache Anfrage an den Stadtrat stellen.

Sowohl in der Interpellation als auch im Bericht geht es um Strassenmarkierungen ohne verkehrsrechtliche Bewandtnis.

Dies wirft Fragen zur Notwendigkeit und zu den Kosten solcher Massnahmen auf.

Strassenmarkierungen, welche verkehrsrechtlich nicht vorgesehen sind und deren Bedeutung kein Mensch kennt, führen zu Verwirrung, Unsicherheit und vermitteln ein falsches Sicherheitsgefühl, welches viel mehr sogar unnötige Gefahren mit sich bringt.

In diesem Zusammenhang bitten wir den Stadtrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  • Wie hoch sind die Gesamtkosten sämtlicher Strassenmarkierungen ohne verkehrsrechtliche Bewandtnis, die in den letzten fünf Jahren in der Stadt St. Gallen angebracht wurden? Die Kosten sollen inkl. Planung, Ausführung und Unterhalt sowie die intern aufgewendeten Stunden, in Kosten umgerechnet, aufgeführt werden.
  • Gibt es einen Stadtratsbeschluss, der die Verwaltung anweist, Strassenmarkierungen ohne verkehrsrechtliche Legitimation anzubringen? Falls ja, bitten wir um eine Kopie dieses Beschlusses.
  • Ist der Stadtrat gewillt ab sofort mit dieser gefährlichen und unsinnigen Praxis, welche zudem noch eine Verschleuderung von Steuergeldern darstellt aufzuhören?

Wir danken Ihnen im Voraus für die Beantwortung der Fragen und die Prüfung der genannten Punkte.

René Neuweiler und Donat Kuratli, Stadtparlamentarier SVP

pd/stz.
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