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Stadt St.Gallen
19.08.2024

Drohung zeigt Wirkung: Kaum Alkohol an Jugendliche beim St.Gallerfest

Am St.Gallerfest griff der Jugenschutz beim Alkoholverkauf sehr gut. (Symbolbild)
Am St.Gallerfest griff der Jugenschutz beim Alkoholverkauf sehr gut. (Symbolbild) Bild: zVg
Wer am St.Galler Fest vom 16. und 17. August 2024 zweimal dabei erwischt wurde, wie er Alkohol an Jugendliche verkaufte, musste seinen Stand schliessen. Die Stiftung Suchthilfe führte zu diesem Zweck Alkoholtestkäufe durch. Nun zieht sie eine positive Bilanz.

Die Stiftung Suchthilfe führt regelmässig an Festen, Messen und in Geschäften Alkoholtestkäufe mit Jugendlichen durch. Am diesjährigen St.Galler Fest war der Jugendschutz erfolgreich. Die Verkäufe von Alkohol an Minderjährige gingen erstmals massiv zurück.

Stände sensibilisiert

Nachdem im vergangenen Jahr Jugendliche bei bis zu 80 Prozent der Testkäufe an Bier, alkoholhaltige Drinks oder Schnaps gelangt waren, ergriffen die Veranstalter des St.Galler Festes in Absprache mit der Polizei Massnahmen: Verkauft ein Stand zweimal Alkohol an Minderjährige, muss er schliessen.

Die verschärften Massnahmen zeigten Wirkung: Am Ende des Tages funktionierte der Jugendschutz bei jedem Stand- und Barbetreiber. Bei der ersten Testreihe am Freitagabend kamen rund 20 Prozent der Testkäufer an Bier, Alkopops und alkoholhaltige Drinks. Diese Standbetreiber und ihr Personal wurden nochmals für den Jugendschutz sensibilisiert. An das zweite Team, das getestet hat, wurde überhaupt kein Alkohol mehr verkauft.

Erfolgsrezept für andere Veranstaltungen

«So eine steile Lernkurve hatten wir noch nie», sagt Regine Rust, Geschäftsleiterin der Stiftung Suchthilfe. «Wo wir letztes Jahr noch auf Ablehnung stiessen, gab es in diesem Jahr Akzeptanz.» Besonders erfreulich seien die Nebeneffekte gewesen: Die Bereitschaft, ernsthaft Jugendschutz umzusetzen und so einen wirksamen Beitrag zur Prävention zu leisten, sei stark angestiegen.

Sämtliche Standbetreiber waren dem Jugendschutz gegenüber aufgeschlossen. Die Nachschulung stiess auf grosses Interesse und die Anregungen wurden erfolgreich umgesetzt.

Hier habe sich in der Praxis bestätigt, was Fachpersonen schon lange fordern. «Wenn alle Parteien (Veranstalter, Standbetreiber, Polizei und Suchthilfe) an einem Strang ziehen und sich alle bewusst sind, wie ernst und wichtig das Thema ist, ist es möglich, Jugendschutz erfolgreich durchzuführen.» Für die Zukunft bedeute dies, dass dieses Vorgehen als Vorlage für den grundsätzlichen Verkauf von Alkohol an Veranstaltungen dienen soll.

Verkaufsschulungen und Testkäufe

Wie in jedem Jahr führte die Stiftung Suchthilfe im Rahmen des Jugendschutzauftrages am zweitägigen St.Galler Fest Verkaufsschulungen durch, verteilte Flyer und machte an beiden Tagen Stichproben. Bei den Testkäufen waren geschulte Jugendliche zusammen mit erwachsenen Begleitpersonen der Suchtfachstelle unterwegs und versuchten, Alkohol zu kaufen. In diesem Jahr erfreulicherweise ohne Erfolg.

Das Bundesgesetz und die kantonale Gesetzgebung schreiben vor, dass weder Alkohol noch Tabakwaren an unter 16-Jährige und keine Spirituosen und Alkopops an unter 18-Jährige verkauft oder weitergegeben werden dürfen. Die Verkaufsstellen sind verpflichtet, das Alter der Jugendlichen zu überprüfen.

Weitere Infos gibt es auf der Webseite der Stiftung Suchthilfe.

pd/jos
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