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Kanton
18.06.2024

Fast 80 Prozent mehr Leistung: Kapo überführt erstmals Auto-Tuner

Der neue Leistungsprüfstand hat ein erstes Vergehen festgestellt.
Der neue Leistungsprüfstand hat ein erstes Vergehen festgestellt. Bild: zVg
Die Kantonspolizei St.Gallen hat Ende Mai 2024 einen eigenen Leistungsprüfstand in Betrieb genommen. Mitte Juni ist das erste Fahrzeug auf dem Prüfstand einer Messung unterzogen worden. Es resultierte eine Leistungssteigerung von fast 80 Prozent. Der verantwortliche Fahrzeughalter wird bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige gebracht.

Am 11. Juni hat eine Patrouille der Kantonspolizei St.Gallen in einer Werdenberger Gemeinde ein Auto, einen Fiat 500, zur Kontrolle angehalten. Eine technische Überprüfung des Fahrzeugs förderte mehrere technische Änderungen zu Tage.

Darunter nicht eingetragene, typenfremde Felgen, einen abgefahrenen Reifen, eine geänderte Fahrzeughöhe, eine typenfremde Bremsanlage, typenfremde Lenkgeometrie-Teile, ein nicht eingetragenes aerodynamisches Anbauteil (Frontspoiler) sowie Veränderungen am Abgassystem sowie an Motorkomponenten (Turbolader, Ladeluftkühler, Popoff-Ventil). In der Folge wurde das Auto vor Ort stillgelegt und polizeilich sichergestellt.

Leistungssteigerung von fast 80 Prozent – Besitzer angezeigt

Spezialisten der Verkehrspolizei führten zwei Tage später auf dem Leistungsprüfstand der Kantonspolizei St.Gallen eine Leistungsmessung durch. Diese ergab eine aktuelle Motorenleistung von 177.5 kW (241 PS) gegenüber erlaubten 99 kW (134 PS) gemäss Fahrzeugausweis.

Dies entspricht einer Leistungssteigerung von 79,85 Prozent. Ab einer Leistungssteigerung von mehr als 20 Prozent wäre ein Nachweis des Fahrzeugherstellers oder eine Einzelabnahme erforderlich, welche die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs bestätigen.

Der 47-jährige Fahrzeughalter wurde bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige gebracht. Das Auto wurde definitiv stillgelegt und darf erst mit entsprechenden Nachweisen und nach erneuter Prüfung durch das Strassenverkehrsamt wieder in Verkehr gesetzt werden.

pd/jos
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