Update 29:05.2024, 17:11 Uhr:
Das Kreisgericht Rheintal befindet den Mann nicht schuldig. Der vorsitzende Richter begründete das Urteil mit dem Grundsatz «in dubio pro reo», auf Deutsch «im Zweifel für den Angeklagten». Das Gericht konnte sich lediglich auf die Aussagen der beiden Beteiligten berufen. Objektive Beweise habe es keine gegeben. Deswegen wurde der Bodybuilder und Naturheilpraktiker freigesprochen.
Das Gericht kritisiert die Glaubwürdigkeit der Aussagen beider Seiten.
Widersprüchliche Aussagen der Frau hätten zum Urteil beigetragen. Aber auch auf der Seite des Mannes seien Unstimmigkeiten aufgetreten. Das Gericht sei nicht davon überzeugt, dass nichts vorgefallen sei.
Die Staatsanwaltschaft habe dennoch zu Recht Anklage erhoben. Sie habe sich dabei auf den Grundsatz «in dubio pro duriore» – im Zweifel für das Härtere – berufen. Zum Schluss beteuerte der Richter gegenüber der Frau, sie würden ihre Version nicht gänzlich ausschliessen.
Damit ist die Verhandlung geschlossen.
Update 29:05.2024, 12:16 Uhr:
Jetzt wird es spannend. Beide Beteiligten wurden angehört und jetzt ist die Staatsanwaltschaft dran. Das Plädoyer beginnt.
Update 29.05.2024, 10:00 Uhr:
Derzeit findet der Gerichtsprozess im Rathaus von Altstätten statt. Sobald dieser abgeschlossen ist, wird Rheintal24 erneut berichten und über de Ausgang des Prozesses aufklären. Bis zum finalen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Ursprüngliche Meldung vom 29.05.2024, 08:35 Uhr:
Am Mittwoch wird einem Bodybuilder und Naturheilpraktiker aus dem Rheintal der Prozess gemacht. Warum? Er soll versucht haben, eine Rheintalerin zu vergewaltigen. Doch die beiden involvierten Personen erzählen wie so oft unterschiedliche Geschichten und es gibt auch keine Zeugen, was das Gericht vor eine grosse Herausforderung stellt.
Was sagt die Frau?
Wie der «Blick» schreibt, gleicht die Geschichte einem wahren Alptraum. Kennengelernt haben sich die beiden demnach bereits vor mehreren Jahren an einem Sonntag im Mai. So das mutmassliche Opfer. Schnell hätten sich die beiden gut verstanden. Teil der Gespräche seien auch gesundheitliche Beschwerden gewesen – kein Wunder also, dass der Bodybuilder, Coach, Sportmasseur und Naturheilpraktiker aus Österreich der Frau seine Dienste anbietet.
Es dauert nicht lange, da treffen sich die beiden erneut. Und zwar zu einem Brunch zu Hause bei der Frau. Es war Pandemie, daher konnte der Brunch nicht in einem Restaurant abgehalten werden. Mit von der Partie auch ein ominöses Getränk. Worum es sich genau handelte, ist nicht bekannt. Aber was sicher ist: «Sicher fünf Mal forderte er mich auf, dieses zu trinken. Es sei gut für mich, meinte er», so die Frau. Anfangs haben die beiden noch nur geredet, doch schon bald bot ihr der Österreicher eine Massage an. Sie willigte ein.
«Augen zu machen, zurücklehnen und entspannen», soll er ihr immer wieder gesagt haben. Ihre Glieder werden schwer, Kraftlosigkeit macht sich breit und Wehrlosigkeit stellt sich ein. Sie spürt etwas zwischen ihren Beinen. Augen auf und siehe da: Der Österreicher kniet vor ihr und will in sie eindringen. Doch dabei bleibt es nicht. Auch will er seine Zunge in ihren Mund stecken.
«Ich spickte ihn vom Sofa und kugelte mich zusammen.» Sie habe sich verbal und körperlich zu wehren versucht. «Dabei bot er mir ein Glas Wasser zur Beruhigung an.» Doch statt Wasser regnet es Fäuste. «Ich bin auf ihn losgegangen.» Wenige Tage darauf geht die Rheintalerin zum Arzt und zeigt diesem ihren blutunterlaufenen Arm. «Sofort Anzeige machen», sagte dieser. Das ist nicht das erste Mal, dass der Frau sowas passiert. «Nach dem letzten Mal habe ich mir einen Grundsatz gefasst; ich lasse mich nicht mehr überrumpeln.»
Und was sagt der Mann dazu?
Wie zu erwarten, wird die ganze Geschichte abgestritten. Er spricht von einer Affekt-Reaktion. Daraus sei dann eine «Konfabulation» entstanden. Das bedeutet, dass Gedächtnislücken durch frei erfundene Gegebenheiten gefüllt werden. «Während der Massage ist sie plötzlich aufgesprungen und hat mir eine ‹Flättere› gegeben.» Sie soll ausserdem «Ihr Männer seid alle gleich!» gesagt haben. Dass es anschliessend ein Glas Wasser gab, sei wahr. «Und dann war alles wieder gut. Wie weggeblasen!»
Der Fall stellt die Behörden vor eine grosse Herausforderung. Nur die beiden Beteiligten waren dabei. Es gibt keine anderen Zeugen. Daher muss sich das Gericht auf die Aussagen der beiden Personen verlassen. Die Forderung der Staatsanwaltschaft: Zwei Jahre bedingte Haftstrafe. Dazu noch eine Geldstrafe über 8000 Franken und eine Landesverweisung für sieben Jahre.
Spannend ist: Der Bodybuilder ist kein unbeschriebenes Blatt: Er wurde schon wegen Doping, Drohung und Übertretung des Betäubungsmittel- und Heilmittelgesetzes verurteilt. Wie immer gilt die Unschuldsvermutung.