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Kanton
04.04.2024

Kanton St.Gallen will Reformprojekte besser unterstützen

Der Kanton St.Gallen erhöht die Projektbeiträge für Ortsgemeinden.
Der Kanton St.Gallen erhöht die Projektbeiträge für Ortsgemeinden. Bild: Lisa Maire
Die Regierung möchte die Strukturen in den Gemeinden weiter vereinfachen und bereinigen. Der Kanton erhöht nun die Projektbeiträge für Reformprojekte von Ortsgemeinden und Korporationen.

Der Kanton kann Reformprojekte von Ortsgemeinden und Korporationen momentan mit Projektbeiträgen von maximal 15'000 Franken unterstützen.

Erhöhung der Förderpauschale nötig

Eine Überprüfung der aktuellen Pauschalbeiträge an Reformprojekte von Ortsgemeinden, örtlichen Korporationen und ortsbürgerlichen Korporationen hat gezeigt, dass diese im Vergleich zu den anfallenden Kosten unzureichend sind. Hinzu kommt, dass die Reformprojekte zunehmend komplexer und teurer werden. Oft ist eine externe Begleitung nötig.

Die Regierung erhöht deshalb die Förderpauschale von 5 auf 10 Franken pro stimmberechtigter Person der Gemeinde. Zudem wird der minimale Unterstützungsbetrag von 2'000 auf 5'000 Franken sowie der maximale Unterstützungsbeitrag von 15'000 auf 50'000 Franken erhöht. Die neuen Ansätze gelten für Projekte mit Vollzugsbeginn ab 1. Juli 2024.

Bild: zVg

Weiteren Reformbedarf unterstützen

Der Bestand der Ortsgemeinden und Korporationen ist in den vergangenen Jahren zurückgegangen. Aus Sicht der Regierung besteht jedoch immer noch Bedarf, die Strukturen weiter zu vereinfachen.

Namentlich bei den Korporationen, die wichtige und immer komplexer werdende kommunalen Aufgaben wahrnehmen, wie etwa Elektrizitäts- und Wasserversorgungen. Um die dafür nötige Professionalität auch in Zukunft gewährleisten zu können, sind Reformprojekte sinnvoll und unterstützungswürdig.

pd/jos
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