Update 03.03.2024, 18:37 Uhr
58,24 Prozent der Stimmberechtigten gesamtschweizerisch haben sich für eine 13. AHV-Rente ausgesprochen. Ein deutliches Mehr also.
Was heisst das? Die Bezüger einer AHV-Rente haben neu einen Anspruch auf einen jährlichen Zuschlag zur eigentlichen Rente. Genauer gesagt handelt es sich um einen Zwölftel ihrer jährlichen Rente. Das Gesetz wird auf 2026 hin in Kraft treten.
Das Gesetz stellt sicher, dass der jährliche Zuschlag weder zu einer Reduktion der Ergänzungsleistungen noch zum Verlust des Anspruchs auf diese Leistungen führt.
Die Renteninitiave wiederum wurde verworfen. Denn das Ständemehr konnte nicht erreicht werden. Derzeit: 25.28 Prozent Ja, 74.72 Prozent Nein.
Ursprüngliche Meldung
Das NEIN zur 13. AHV ist deutlich. Wenn auch nur bei uns, denn gesamtschweizerisch zeichnet sich ein anderes Bild ab. Aber zurück zu unserem Wahlkreis: Bis auf St.Gallen und Wittenbach entschieden sich die Wähler gegen die 13. AHV. Das sind rund 50.68 Prozent.
Erhöhung Rentenalter
Und wie sieht es bei der Abstimmung zur Erhöhung des Rentenalters aus? Hier zeichnet sich ein noch deutlicheres Bild ab: Gleich ALLE Teile des Wahlkreises haben die Erhöhung des Rentenalters abgelehnt. Nicht einen einzigen Querschläger gibt es. Dies entspricht rund 72.03 Prozent.