Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) mit Sitz in St.Gallen beurteilt die Rechtmässigkeit von Verfügungen aus dem Zuständigkeitsbereich der Bundesverwaltung. Es stützt sich hierbei auf das Verwaltungsgerichtsgesetz (VGG). Vorinstanzen sind hauptsächlich die Departemente der Bundesverwaltung und die ihnen unterstellten oder zugeordneten Ämter.
Das Gericht beurteilt ausserdem Beschwerden gegen gewisse Beschlüsse der Kantonsregierungen, etwa im Bereich der Krankenversicherung. Schliesslich urteilt das BVGer in drei bestimmten Sachgebieten nicht als Beschwerde-, sondern auf Klage hin als erste Instanz, beispielsweise bei öffentlich-rechtlichen Verträgen.
Wer gerne einen Blick hinter die Kulissen des BVGer an der Kreuzackerstrasse 12 in St.Gallen werfen will, kann das an einer öffentlichen Führung tun.
Nach einer kurzen Präsentation im Gerichtssaal werden Sie durch die Räumlichkeiten des Gerichts und bis auf die Dachterrasse geführt. Die Führung dauert ungefähr 90 Minuten.
Über dieses Formular können Sie sich und weitere Personen für die öffentliche Führung anmelden. Alle Teilnehmer sind namentlich zu erfassen. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie ein Bestätigungsmail. Melden Sie sich bitte bis drei Tage vor dem gewünschten Besuchstermin an.
Die nächsten Besuchstermine:
- 20. März 2024, 14 Uhr
- 19. Juni 2024, 14 Uhr