Fast zeitgleich mit der Verkündung einer weiteren Sparrunde durch den St.Galler Stadtrat endete Ende Januar die Vernehmlassungsfrist zum Wirksamkeitsbericht 2024 Finanzausgleich und dem V. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz. Der Bericht offenbart, dass das verfassungsmässig garantierte Ziel (Art. 85 KV, sGS 111.1), den politischen Gemeinden die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen, finanzielle Unterschiede zwischen den Gemeinden zu verringern sowie übermässige Belastungen der Gemeinde auszugleichen, mit dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) nicht erreicht wurde.
Im Gegenteil: Der Bericht zeigt auf, dass die Spanne zwischen den tiefen und den hohen Steuerfüssen seit der Einführung des FAG sogar zugenommen hat. Heute hat die Stadt St.Gallen den vierthöchsten Steuerfuss im Kanton St. Gallen (138 Steuerprozente). Die umliegenden Gemeinden haben einen deutlich tieferen Steuerfuss, jener der Gemeinde Mörschwil beträgt mit 70 % lediglich rund die Hälfte. Fazit: Während sich die einen laufend weitere Steuersenkungen gönnen, bleiben die anderen auf den Kosten sitzen. Für diese fehlgeleitete Steuerpolitik zahlt am Ende die Bevölkerung in den weniger privilegierten Gemeinden. Das ist nicht nur unfair, sondern grenzt an Verfassungsbruch.
Stadtsanktgaller zahlen einen Monat lang nur für andere Gemeinden
Wie eine Studie des Forschungsinstituts «Ecoplan» zeigt, zahlen die Steuerzahler der Stadt St.Gallen jährlich CHF 36 Mio. (1) für Leistungen, von denen Einwohner anderer Gemeinden profitieren und die nicht durch den Finanzausgleich des Kantons gedeckt sind. Diese Mehrbelastung macht rund 20 Steuerprozente aus, wie eine Studie der HSG aufzeigt. (2) Wurden diese 20 Steuerprozente im Finanzausgleich fair abgegolten, so wurden die Stadtsanktgaller bei den Kantons- und Gemeindesteuern um mindestens rund einen Zwölftel weniger belastet. (3) In anderen Worten: Durchschnittliche Steuerzahler der Stadt St. Gallen zahlen den ersten Monat des Jahres ihre Steuern einzig und alleine für Leistungen, von denen nicht sie, sondern die Bevölkerung anderer (steuergünstigerer) Gemeinden profitiert.
SP will kantonale Ausgleichsbeitrage für Tiefsteuergemeinden streichen
Im Rahmen der Vernehmlassungsantwort präsentiert die SP nun eine Reihe konkreter Vorschläge, wie der Kanton dem verfassungsmässigen Auftrag gerecht werden kann. Die SP schlägt u.a. vor, Gemeinden, deren Steuerfuss 10 Prozent unterhalb des kantonalen Durchschnitts liegt, die Ausgleichsbeiträge zu streichen. Dies betrifft Beiträge, welche die Gemeinden aus den Sonderlastenausgleichen Weite, Schule sowie dem soziodemographischen Lastenausgleich erhalten. Damit würde verhindert, dass diese Ausgleichszahlungen für Steuersenkungen zweckentfremdet werden.
Mit den freiwerdenden Mitteln soll den stärker belasteten Gemeinden finanziell unter die Arme gegriffen werden. Ein weiterer wichtiger Hebel sieht die SP bei der Bemessung des Sonderlastenausgleichs Stadt St.Gallen. Heute werden lediglich 56% der Lasten ausgeglichen. Aus Sicht der SP musste dieser Zielwert bei mindestens 90% liegen. Zudem soll die Abgeltung künftig im Finanzausgleichsgesetz festgelegt werden.