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Kanton
07.01.2024

Achtung bei Glatteis im Laufhof

Hält der Winter Einzug, so sind bald auch die Laufhöfe schneebedeckt oder vereist
Hält der Winter Einzug, so sind bald auch die Laufhöfe schneebedeckt oder vereist Bild: Ulrike Huber
Viele Landwirte halten ihre Rinder inzwischen in den tierfreundlichen Laufställen, in denen sich die Nutztiere frei bewegen können. Doch Achtung! Sind diese Ställe unbeheizt und halboffen gebaut, droht Glatteisgefahr.

In den letzten Jahren haben viele Landwirte in der Rinderzucht und Milchwirtschaft von der Anbindehaltung auf die tierfreundlichere Laufstallhaltung umgestellt. Da die Kühe mit niedrigen Temperaturen weniger Mühe als mit der sommerlichen Wärme haben, sind viele Laufställe halb offen gebaut, das heisst, sie bieten mit an der Seite offenen Überdachungen nur einen Schutz vor Niederschlägen. Der Laufhof selbst ist meist nicht überdacht.

Schneebedeckt oder vereist

Hält der Winter Einzug, so sind bald auch die Laufhöfe schneebedeckt oder vereist. Akute Glattfeisgefahr entbindet laut einer Aussendung des St.Galler Bauernverbandes aber nicht von der Erfüllung der Tierschutz- und RAUS-Vorschriften. Bei Anbindeställen kann zwar an Tagen mit  vereisten Flächen auf den Auslauf verzichtet werden, solange trotzdem eine Mindestzahl von 13 Auslauftagen pro Monat erreicht wird.

Anders sieht es bei Laufställen aus, die über einen permanentzugänglichen Laufhof verfügen. Wird dieser geschlossen, so ändert sich der Flächenanspruch pro Kuh im Laufstall. Sollte der Platz pro Kuh knapp bemessen sein, so kann eine Schliessung des permanenten Laufhofs zum Verstoss gegen die Vorschriften führen, was im Extremfall eine Kürzung der Direktzahlungen zur Folge hätte.

rheintal24/gmh/uh
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