In den Jahren 2021 und 2022 konnte der Kanton je rund 5 Mio. Franken an die Gemeinden auszahlen. Im Jahr 2023 kamen erstmals Bundesfinanzhilfen von rund 3 Mio. Franken hinzu, so dass die Gemeinden letztlich über 8 Mio. Franken erhielten.
Die Beiträge fliessen über die Gemeinden in die Förderung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung. Für die Verteilung des Kantonsbeitrags auf die Gemeinden ist ihr Anteil an der Bevölkerungsgruppe der Kinder im Alter von 0 bis 12 Jahren ausschlaggebend. Die Gemeinde Mörschwil hat für das Jahr 2023 einen Kantonsbeitrag an die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung in der Höhe von rund Fr. rund 58’000.– erhalten.
Von Gesetzes wegen ist vorgeschrieben, dass die Kantonsbeiträge vollständig zur Förderung und langfristigen Sicherung eines für Eltern bezahlbaren und qualitativ angemessenen Angebots der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung verwendet werden und die bestehenden oder geplanten Beiträge der politischen Gemeinden ergänzen (und nicht ersetzen).
Einreichen der Rechnungen bis spätestens 31. Januar 2024
Die Gemeinde wird den Beitrag im Verhältnis der im Jahr 2023 gemachten Umsätze an die Schulgemeinde bzw. die Kita verteilen. Zudem sollen auch Mörschwiler Eltern, deren Kinder in einer auswärtigen Kindertagesstätte betreut werden, von den Fördergeldern profitieren können, sofern sie nicht bereits durch ihre Kita Fördergelder erhalten haben. Keine Fördergelder werden für den Mittagstisch ausbezahlt, da der Tarif für den Mittagstisch bereits sehr tief angesetzt ist.
Damit die Gemeinde den Verteilschlüssel berechnen kann, bittet sie sämtliche Eltern, deren Kinder eine auswärtige Kindertagesstätte besuchen und nicht bereits durch diese Kindertagesstätte von den Fördergeldern profitieren, um Einreichung der Rechnungen für die Monate Januar 2023-Dezember 2023.
Die Rechnungen sind unter Angabe der Kontoverbindung bis spätestens 31. Januar 2024 an die Finanzverwaltung Mörschwil, Schulstrasse 3, 9402 Mörschwil oder per E-Mail an finanzverwaltung@moerschwil.ch zu senden. Später eingetroffene Rechnungen können nicht mehr berücksichtigt werden und es werden keine Fördergelder ausbezahlt.
Die Eltern, deren Kinder in der Kita im Chärn oder in der Schule Mörschwil betreut werden, brauchen die Rechnungen nicht einzureichen. Die entsprechenden Beträge werden der Gemeinde direkt von der Kita im Chärn bzw. der Schulgemeinde Mörschwil gemeldet. Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt dann direkt über die Kita im Chärn bzw. die Schulgemeinde Mörschwil.