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Sport
24.08.2020

Was gilt bei möglichem Corona-Abbruch?

Bild: zVg
Der SFV könnte aufgrund des Coronavirus den Abbruch der Fussballsaison anordnen. In diesem Fall würde in der Ostschweiz Folgendes gelten.

Bestimmt der SFV den Abbruch einer Meisterschaftssaison und überlässt dieser dem Organisator des jeweiligen Wettbewerbes die Regelung der Wertung, gilt beim OFV was folgt (Aufnahme in die allgemeinen Weisungen zum Wettspielbetrieb, neu Artikel 3.1):

– Sofern noch nicht die Hälfte der Meisterschaftsspiele in den verschiedenen Ligen ausgetragen sind, wird die Meisterschaft nicht gewertet und die Qualifikationen am Anfang der abgebrochenen Saison gelten für die neue Saison.

– Sofern die Hälfte oder mehr aller Meisterschaftsspiele in den verschiedenen Ligen ausgetragen sind, wird die Meisterschaft gewertet zum Zeitpunkt des Abbruchs; d.h. alle vollständig ausgetragenen Runden zählen für die Rangliste. Diese Wertung gilt dann betreffend Auf- und Abstieg als Schlussrangliste.

– In allen nicht geregelten Fällen im Zusammenhang mit dem Abbruch einer Meisterschaftssaison entscheidet der Verbandsvorstand des OFV abschliessend und endgültig.

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