Es war kein herkömmliches Elektrogefährt – wie die bekannten, türkisfarbenen Scooter – auf dem sich der 57-Jährige bewegte. Der Polizei stach er auf seiner Rundfahrt durch die Stadt St.Gallen im März ins Auge, weil er keinen Helm trug. Beim Anblick der Beamten floh der Mann, versteckte sich hinter einem Container und flüchtete danach weiter.
Weder Blaulicht noch «Stopp Polizei»-Rufe und ein entgegenkommendes Polizeifahrzeug hielten den Mann auf, wie das «St.Galler Tagblatt» aus dem Strafbefehl weiss.
Mit 38 km/h raste der 57-Jährige an der Spitze der Verfolgungsjagd. Kurze Zeit später brach die Polizei ihr Unterfangen «im Sinne der Verhältnismässigkeit» ab. Nach vier Tagen wagte sich der Mann erneut auf einem anderen E-Roller derselben Art durch die Gegend. In der Bahnhofunterführung wurde er von der Stadtpolizei angehalten.
Beide seiner Fortbewegungsmittel wurden als Kleinmotorräder eingestuft. Den dafür benötigten Führerausweis A1 besass der Mann nicht. Seinen Fahrausweis musste er bereits 2014 abgeben.
Der ihm nun vorgelegte Strafbefehl weist acht Straftaten auf, die von Fahren auf dem Trottoir und Fahren ohne Ausweis über Führen eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs bis hin zu Hinderung der Amtshandlung reichen. Daraus resultiert eine unbedingte Geldstrafe von 750 Franken, eine Busse von 500 und Verfahrenskosten von 2200 Franken. Zudem wurden die beiden E-Scooter von der Polizei beschlagnahmt.