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Kanton
10.06.2023
09.06.2023 11:30 Uhr

Massiver Waffenboom in St.Gallen

(Symbolbild)
(Symbolbild) Bild: Stapo SG
Ein unvorhersehbarer Waffenboom konfrontierte die Abteilung Siwas der Kantonspolizei, da Nachfrage und Bewilligungen erheblich stiegen – künftig die neue Normalität. Es kristallisiert sich heraus, dass wenig Hinderungsgründe bei einem Erwerb auftreten.

Schon seit einigen Jahren hat die Zahl der Waffenerwerbsgesuche konstant leicht zugenommen. Im Jahr 2022 verzeichnete die Abteilung Siwas jedoch in diesem Bereich einen aussergewöhnlich hohen Anstieg.

Massiver Anstieg

Insgesamt wurden in diesem Jahr 2’962 Waffenerwerbsbewilligungen ausgestellt, was gegenüber dem Jahr 2020 (1’945 Bewilligungen) eine Zunahme von über 50 Prozent bedeutet. In ähnlichem Masse stiegen auch die Zahlen der Anträge für einen Waffentragschein (+39.5 Prozent) und die Anträge für europäische Feuerwaffenpässe (+36.3 Prozent) an.

Der Anstieg der Waffenerwerbsgesuche hatte natürlich auch einen direkten Einfluss auf die Anzahl Führungsberichte, welche von der Regionalpolizei bearbeitet wurden, weshalb der Aufwand auch dort gestiegen ist.

Viele Waffen als neue Normalität

Die Gründe für den Anstieg der Waffenerwerbsgesuche sind wohl sehr vielfältig und können mangels statistischen Erhebungen nicht genauer ausgewiesen werden. Ob der Anstieg an den aktuellen Krisen, an einer generellen Unsicherheit der Bevölkerung, am veränderten Hilfsmittelverzeichnis zu den Bundesübungen oder eventuell an interessanten Neuerscheinungen liegt, kann nicht bestimmt werden.

Am wahrscheinlichsten erscheint ein Mix aus verschiedenen Faktoren, welche viele Bürger dazu bewegte, Waffen zu erwerben. Ebenso erscheint es aktuell als möglich, dass diese hohen Zahlen keine temporäre Spitze bildeten, sondern die neue und künftige Normalität sein werden.

Auswirkungen auf Polizeialltag

Per 17. Januar 2023 sind im St.Galler Waffenregister total 21’826 Waffenbesitzer und 82’692 Waffen registriert, wobei aufgrund neuer Erfassungsrichtlinien auch Waffen von Waffenfachhandelnden im Waffenregister erfasst sind.

Eine erhöhte Anzahl an Waffenbesitzern bringt automatisch mit sich, dass im polizeilichen Alltag vermehrt Waffen fest- oder sichergestellt werden (beispielsweise bei Hausdurchsuchungen). Ebenso dürften mehr Waffen in Straf- oder Verwaltungsverfahren beschlagnahmt werden müssen.

Wenig Einschränkung beim Erwerb

Der Grund des Erwerbs muss beim Antrag auf eine Bewilligung nicht zwingend angegeben werden. Gleichzeitig ist auch ein noch so absurder Erwerbsgrund rechtlich keine genügende Grundlage für die Ablehnung einer Bewilligung. Es benötigt viel mehr einen gesetzlich definierten Hinderungsgrund, um jemandem den Erwerb zu verweigern oder Waffen zu beschlagnahmen.

Grundlage für die Feststellung eines Hinderungsgrunds bilden Informationen zur Person, welche oft nur anlässlich von Führungsberichten erhoben werden können. Daher ist auch eine konsequente Praxis bei den Führungsberichten sehr wichtig, um die missbräuchliche Verwendung von Waffen zu bekämpfen.

Beschlagnahmungen im Verwaltungsverfahren sowie eine konsequente Ablehnungspraxis bei Gesuchen von Personen mit einem Hinderungsgrund sind die einzigen Möglichkeiten, die Verfügbarkeit von Waffen für diejenigen Personen einzuschränken, die nicht in der Lage sind, mit einer Waffe vernünftig umzugehen.

Technologische Innovationen

Die Entwicklung und Einführung einer neuen Waffenregister-Software auf Basis des Polizeisystems myABI und die Umsetzung des Projekts Guichet Unique[1] des Bundes waren grosse Herausforderungen, welche die Abteilung SIWAS im Jahr 2022 bewältigen musste. Der aktuelle Stand ist aber sehr erfreulich und stellt eine solide Grundlage für weitere Entwicklungen und Verbesserungen dar. 

Erhebliche Verbesserungen der Prozesse brachte auch das erwähnte Projekt Guichet Unique, das eine Erweiterung der Plattform Suisse ePolice beinhaltete. Seit April 2022 sind Waffenfachhändlerinnen und Waffenfachhändler verpflichtet, Ein- und Ausgänge von Waffen der Abteilung SIWAS elektronisch zu melden.

Damit entfällt weitgehend die manuelle Erfassung von Waffendaten. In den ersten Monaten 2023 soll dann auch das elektronische Gesuch um Waffenerwerbsbewilligungen für alle Bürger aufgeschaltet werden.

sir/pd
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