Briefeinwurf im Zentrum
Aufgrund vermehrter Anfragen betreffend einer Möglichkeit zum Briefeinwurf direkt im Dorfzentrum beziehungsweise bei der ehemaligen Poststelle, wurde an der Postauto-Haltestelle Eggersriet Post in Fahrtrichtung Heiden ein neuer Briefkasten aufgestellt.
Mit dem bereits bestehenden Briefeinwurf bei der Haltestelle Wiesen in Fahrtrichtung St.Gallen steht somit jeweils für beide Fahrtrichtungen ein Briefeinwurf an der Kantonsstrasse zur Verfügung.
Die Leerungszeiten für die Briefkästen sind wie folgt:
- Bei der Haltestelle Post: Montag bis Freitag, 09.00 Uhr
- Bei der Haltestelle Wiesen: Montag bis Freitag, 10.00 Uhr
- Beim Volg: Montag bis Freitag, 18.00 Uhr und Samstag, 10.30 Uhr (oder im Laden während den Laden-Öffnungszeiten)
Kindergarten an Kapazitätsgrenze
Die beiden Kindergartenklassen in Eggersriet sind gewachsen und stossen an ihre Kapazitätsgrenzen. Die grosse Schülerdichte und die kleinen Räumlichkeiten beeinträchtigen den normalen Unterrichtsbetrieb stark, was für die wichtige Entwicklung der Schüler im Kindergartenalter nicht optimal ist.
Daher hat die Schulkommission entschieden, eine dritte «jahrgangsgemischte» Kindergartenklasse mit einer etwas kleineren
Anzahl Kindern für das Schuljahr 2023/24 einzuführen. Diese wird provisorisch im Schulhaus Eggersriet eingerichtet. Die
Einteilung erfolgt mit einigen Kindern aus dem jetzigen 1. Kindergartenjahr und der Neu-Einschulungen.
Im Kindergarten am Standort Kellerswiesen werden künftig weiterhin zwei Klassen altersdurchmischt geführt. Die Schulkommission ist überzeugt, dass mit dieser Klassenorganisation die beste Lösung zum Wohle der Kinder geschaffen wird.
Ersatzwahl zweier Gemeinderatsmitglieder
An der Bürgerversammlung haben Connie Rossel und Bernhard Egger ihre Rücktritte aus dem Gemeinderat bekannt gegeben. Connie Rossel tritt per 31. Dezember 2023 zurück, Bernhard Egger per 30.Juni 2023.
Die Ersatzwahl für zwei Mitglieder des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2021-2024 findet am 22. Oktober 2023 statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang wurde auf den 19. November 2023 festgesetzt.
Übersicht der Fristen
- 21. August 2023, 17 Uhr: Ablauf der Einreichefrist für Wahlvorschläge
- 22. Oktober 2023: Erster Wahlgang
- 27. Oktober 2023, 12 Uhr: Einreichefrist für Wahlvorschläge für einen allfälligen zweiten Wahlgang
- 30. Oktober 2023: Veröffentlichung des Entscheids über das Zustandekommen von stiller Wahl. Stille Wahl ist für Gemeindebehörden nur im zweiten Wahlgang möglich.
- 19. November 2023: Allfälliger zweiter Wahlgang