Die Auffrischungsimpfung wird vom Bundesamtes für Gesundheit (BAG) für Personen ab 65 Jahren, für Bewohner von Alters- und Pflegeheimen sowie Tagesbetreuungseinrichtungen für Senioren empfohlen. Einrichtungen für Menschen mit Behinderung werden nicht explizit erwähnt.
«Geht bei der Booster-Impfung eine wichtige Anspruchsgruppe vergessen?», fragt Gschwend in seiner Einfachen Anfrage. In den Behinderten-Einrichtungen lebten zahlreiche Frauen und Männer, welche die Grenze zum Pensionsalter überschritten hätten. Zudem setzte der Alterungsprozess bei Menschen mit Behinderung oft früher ein.
Die St.Galler Impfteams sollen laut Gschwend jetzt nur die Alters- und Pflegeheime, jedoch nicht die Behinderten-Institutionen besuchen. Das werfe Fragen auf, zumal der zuständige Bundesrat mehrmals den grossen Ermessensspielraum der Kantone betont habe. «Es wäre wohl ein Leichtes, bei Bedarf gleichzeitig mit den Alters- und Pflegeheimen auch in den Behinderten-Heimen die dritte Impfung zu verabreichen», meint Gschwend.