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Stadt St.Gallen
27.09.2021
27.09.2021 15:39 Uhr

Jetzt geht es den Testcentern an den Kragen

Für Testcenter in St.Gallen gilt jetzt eine Meldepflicht. Sie werden auch von einem Inspektor kontrolliert.
Für Testcenter in St.Gallen gilt jetzt eine Meldepflicht. Sie werden auch von einem Inspektor kontrolliert. Bild: Patrice Ezeogukwu
Seit letzter Woche werden St.Galler Testcenter schärfer kontrolliert. Diese Massnahme wurde ergriffen, um «schwarze Schafe» auszusortieren. Mangelhafte Center haben zehn Tage Zeit sich zu verbessern – andernfalls drohen Konsequenzen.

Seit der Erweiterung der Zertifikatspflicht eröffneten im Kanton St.Gallen diverse Corona-Testcenter, betrieben von Privatpersonen. «Wir hätten uns nicht träumen lassen, was da alles gebastelt wurde», sagt die St.Galler Kantonsärztin Danuta Zemp gegenüber «FM1Today» Deswegen gilt seit letzter Woche für Corona-Testcenter eine Meldepflicht und ein Inspektor kontrolliert die Angebote.

Kanton geht Hinweisen nach

Jedoch setzt man auf Konstruktivität und nicht auf Härte. In einem ersten Durchgang werde geschaut, wie gut sich ein Testcenter an die Vorgaben halte, sollte dies unzureichend sein, wird geschaut, was man verbessern könnte. Falls zehn Tage später, also bei der zweiten Kontrolle, die Qualitätsanforderungen immer noch nicht erfüllt werden, drohen Konsequenzen.

Auf Anfrage von stgallen24  Ende August hiess es: «Teststationen müssen keine kantonale Bewilligung haben. Damit die Qualität der Testungen gewährleistet ist, muss die medizinische Fachperson, die für eine Teststation verantwortlich ist, über eine kantonale Berufsausübungsbewilligung verfügen. Falls beim Kanton Hinweise eingehen, dass die Tests nicht korrekt durchgeführt werden, findet ein Austausch mit der verantwortlichen medizinischen Fachpersonen statt.»

Noch keine Woche ist der Inspektor für die Kontrolle der Testcenter unterwegs, schon wurden Beanstandungen gemacht, wo die Vorgaben nicht eingehalten wurden, wie Kantonsärztin Danuta Zemp gegenüber «FM1Today» bestätigt.

Wer ein Corona-Testcenter betreibt, muss folgende Richtlinien einhalten:

  1. Hinter einem Testcenter muss ein Arzt, ein Apotheker oder ein Analyselabor stehen. Diese Person gilt als Verantwortliche für die Ausstellung der Zertifikate
  2. Das testende Personal benötigt eine medizinische Ausbildung
  3. Die Räumlichkeiten müssen für ein Testcenter geeignet sein
  4. Die Testcenter müssen Protokoll führen (Anzahl Abstriche, Schutzkonzepte, Personenflüsse)

Noch keine Center geschlossen

Noch wurden im Kanton St.Gallen keine privaten Corona-Testcenter geschlossen, der Inspektor sei noch an der ersten Kontrollrunde. «Es ist noch zu früh, um einzuschätzen, wie viele Testcenter sich nicht an die Vorgaben halten», sagt Zemp.

Wie der Bundesrat am Freitag mitteilte, werden Tests für Ungeimpfte ab dem 10. Oktober kostenpflichtig, für einmal Geimpfte ab Dezember. Dies löse das Problem teilweise: Denn dann gehe auch das Testangebot zurück. Der finanzielle Anreiz, den Betreiber eines Testcenters zurzeit haben, fällt weg. Solange die Tests gratis zur Verfügung gestellt werden, kassieren Betreiber pro gemachten Coronatests eine Vergütung vom Bund. Doch auch bei einem Rückgang des Testangebots will der Kanton die Kontrollen fortsetzen.

pez/stgallen24
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