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26.09.2021
27.09.2021 09:00 Uhr

Darüber wird heute abgestimmt

Bild: Fotomontage: Patrice Ezeogukwu
Am Sonntag entscheidet das Stimmvolk über die «Ehe für alle» und die «99-Prozent-Initiative» der Jungsozialisten. Auch im Kanton und in der Stadt erwartet man spannende Wahlen.

Seit 14 Jahren können gleichgeschlechtliche Paare ihre Partnerschaft registrieren lassen. Rund 700 Paare tun dies jährlich. Bundesrat und Parlament wollen die Rechte homosexueller Paare stärken und die zivile Heirat öffnen. Mit dem Gang zum Standesamt erhalten homosexuelle Paare das Recht, gemeinsam Kinder zu adoptieren und den Partner oder die Partnerin im vereinfachten Verfahren einzubürgern. Zudem erhalten lesbische Paare den rechtlichen Zugang zur Samendatenbank.

Gegen den Entscheid von Bundesrat und Parlament wurde von der EDU das Referendum ergriffen, deshalb kommt die "Ehe für alle" zur Abstimmung. SVP, EVP, einzelne Mitte-Kantonalsektionen und die Schweizerische Evangelische Allianz unterstützen das Referendum.

Laut Umfragewerten dürfte die Vorlage deutlich angenommen werden. Wäre bereits am 5. September abgestimmt worden, hätten gemäss der zweiten SRG-Umfrage durch das Forschungsinstitut gfs.bern 63 Prozent für die Vorlage gestimmt. Gemäss der Abstimmungsumfrage von 20 Minuten/Tamedia, die vom 9. und 10. September durchgeführt wurde, sagten sogar 67 Prozent der Befragten Ja zur "Ehe für alle". Je näher das Abstimmungsdatum rückte, umso höher lag der Ja-Anteil.

Kaum Chancen für die «99-Prozent-Initiative»

Immer weniger Zustimmung in den Umfragen fand hingegen die Volksinitiative "Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern (99-Prozent-Initiative)" der Jungsozialistinnen und Jungsozialisten. Ein Prozent der Schweizer Bevölkerung verfügt über rund 42 Prozent des gesamten Vermögens in der Schweiz. Mit der Initiative soll das reichste Prozent stärker besteuert werden zugunsten der 99 Prozent, die nicht zu den Reichsten zählen.

Deshalb soll Kapitaleinkommen, also etwa Einnahmen aus Kursgewinnen auf Aktien oder Dividenden, ab einem bestimmten Schwellenwert zu 150 Prozent besteuert werden, also 50 Prozent höher als Lohneinkommen. Die Mehreinnahmen sollen für die steuerliche Entlastung von mittleren und tiefen Einkommen eingesetzt werden oder etwa für Krankenkassenprämien oder die Bildung.

Wäre am 5. September über die Volksinitiative abgestimmt worden, hätten laut SRG-Umfrage 34 Prozent der Stimmberechtigten die Initiative abgelehnt. Bei der ersten Umfrage hatten sich noch 46 Prozent der Befragten für die Initiative ausgesprochen. Laut der jüngsten Umfrage von 20 Minuten/Tamedia wollten noch 34 Prozent der Befragten ein Ja in die Urne legen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Volksinitiative auch von einer Mehrheit der Stände angenommen werden muss.

Flottenerneuerung VBSG

Heute  entscheidet die St.Galler Stimmbevölkerung über die weitere Zukunft des öffentlichen Verkehrs in der Stadt St.Gallen. Der Stadtrat sowie die grosse Mehrheit des Stadtparlamentes empfehlen Zustimmung zur zweiten Etappe der VBSG-Flottenerneuerung und der damit verbundenen Umstellung der Buslinien 7, und 8 auf Batterietrolleybus-Betrieb sowie der Linien 9, 10 und 11 auf elektrischen Betrieb. Dafür wird ein Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 42 Mio. beantragt.

Corona-Hilfe für Unternehmen

Kantonal kommt das Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie vors Volk.

Mit dem vorliegenden Gesetz werden Unternehmen mit Sitz im Kanton St.Gallen, die wegen der Corona-Krise erhebliche Umsatzeinbussen erlitten haben, finanziell unterstützt.

Das Gesetz enthält die folgenden drei Teile:

In einem ersten Teil regelt es die Härtefallhilfe des Kantons St.Gallen. Das Covid19-Gesetz des Bundes sieht vor, dass der Bund sich an kantonalen Härtefallmassnahmen für Unternehmen, die besonders von den Folgen von Covid-19 betroffen sind, beteiligt.

Dies betrifft Unternehmen, die behördlich geschlossen wurden oder aufgrund der angeordneten Massnahmen einen erheblichen Umsatzrückgang erlitten haben, beispielsweise Restaurants, Hotels, Reiseunternehmen oder die Eventbranche.

Von «Härtefällen» kann insbesondere dann gesprochen werden, wenn trotz der bisherigen Unterstützungen (insbesondere Covid-Kredite des Bundes, kantonale Unterstützungsmassnahmen, Kurzarbeitsentschädigung sowie CoronaErwerbsersatz) existenzielle Liquiditätsengpässe bestehen

mik/sda
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