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Stadt St.Gallen
03.09.2021

Kinderrechte in der Ostschweiz stärken

Rechtsanwältin und Kinderrechtsexpertin PD Dr. iur. Sandra Hotz informierte an der Veranstaltung.
Rechtsanwältin und Kinderrechtsexpertin PD Dr. iur. Sandra Hotz informierte an der Veranstaltung. Bild: PD / pez
Rund 40 Fachpersonen nahmen am 2. September am Informations- und Vernetzungsanlass in der OST in St.Gallen teil. Der Verein «Ombudsstelle Kinderrechte Ostschweiz» hat den Anlass durchgeführt, um zu sensibilisieren, Kinderrechte zu fördern und zu vernetzen.

Die Rechtsansprüche von Kindern in Verfahren werden in der Realität noch immer zu wenig berücksichtigt. Das Anhörungsrecht von Kindern und Jugendlichen in Verfahren ist in der UN-Kinderrechtskonvention, die seit 1997 auch für die Schweiz gilt, festgelegt. Ziel der Ombudsstelle Kinderrechte Ostschweiz ist es, das Anhörungsrecht von Kindern und Jugendlichen vollständig umzusetzen und so ein faires und kindgerechtes Rechtssystem sicherzustellen.

Kinder immer wieder in das Zentrum rücken

Rechtsanwältin und Kinderrechtsexpertin Sandra Hotz hielt an der Veranstaltung ein Referat über das «Konzept für ein kinderfreundliches Verfahren». Darin zeigte die Expertin auf, wie Behörden und Fachstellen mit Kindern in Verfahren umgehen sollen und welche Hürden und Lösungswege es gibt. «Kind im Mittelpunkt, freundschaftliches Verhalten, Mitwirkung und Schutz zugleich»: Das sind die Leitlinien des Ministerkomitees des Europarates für eine kindgerechte Justiz, deren Wichtigkeit Hotz in ihrem Referat betonte.

«Wir müssen das Kind immer wieder ins Zentrum rücken», so die Kinderrechtsexpertin. Hotz wies darauf hin, dass in einem kinderfreundlichen oder kindgerechten Verfahren allen Beteiligten bewusst ist, dass es um die Belange des Kindes geht und dass damit dessen Rechte – und Pflichten – im Zentrum stehen; nicht die der Eltern oder anderer involvierter Erwachsener. Das kinderfreundliche Verfahren muss zudem rasch und kostenlos sein.

Ombudsstelle informierte über Startphase

Die Ombudsstelle nutzte die Gelegenheit, um über ihre Arbeit in den ersten neun Betriebsmonaten zu informieren. Seit der Gründung der Ombudsstelle im November 2020 haben sich vor allem erwachsene Angehörige und Fachpersonen bei ihr gemeldet. Die Ombudsstelle hat in den meisten Fällen Auskunft gegeben und rechtliche Unterstützung zwischen Betroffenen und Fachpersonen vermittelt, um aktiv nach passenden Lösungen zu suchen. In Zukunft sollen verstärkt Kinder und Jugendliche direkt angesprochen und über ihre Rechte informiert werden.

«Sei es bei Strafverfahren, Scheidungsverfahren, Kinderrechten im digitalen Raum oder Fragen rund um Corona: Kindesschutz hängt von der Umsetzung der Kinderrechte ab,» heisst es in der Mitteilung. Ziel ist es, die Ombudsstelle als niederschwellige Anlaufstelle, bei der sich Kinder und Jugendliche direkt melden können, noch bekannter zu machen.

Wer steht hinter der Ombudsstelle?

Die Ombudsstelle Kinderrechte Ostschweiz geht auf eine Initiative des Vereins Ombudsstelle Kinderrechte zurück. Der Verein «omki» plant regelmässig Veranstaltungen rund um Kinderrechte. Die Ombudsstelle mit Sitz in St.Gallen bietet Kindern und Jugendlichen sowie ihren Bezugspersonen aus der Ostschweiz Unterstützung bei Kinderrechtsfragen. Die Stelle wurde im November 2020 gegründet und bietet neutrale sowie niederschwellige Beratung und altersgerechte Informationen. Für Kinder und Jugendliche ist das Angebot kostenlos.

pez/pd
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