Die Einschränkungen des wirtschaftlichen Lebens zur Eindämmung der Corona-Pandemie beeinträchtigen insbesondere die Gastrobetriebe massiv. Wegen der ausgebliebenen Einnahmen während des zweiten Lockdowns drohten die Betriebe trotz Hilfsmassnahmen von Bund und Kanton in eine finanzielle Notlage zu geraten.
Vor diesem Hintergrund hat der Bürgerrat entschieden, die Restaurants «Scheitlinsbüchel», «Peter und Paul», «Linsebühl», «Unterer Brand», «Falkenburg» und «Schlössli Haggen», die nach dem zweiten Lockdown ihren Betrieb wieder eröffnet haben, den Mindestpachtzins für die Monate Januar bis Mai 2021 zu 50 Prozent zu erlassen. Damit entlastet die Bürgergemeinde als Verpächterin die Betriebe von Fixkosten, die nach Abzug der Härtefallgelder von Bund und Kanton verbleiben. Der Bürgerrat rechnet für den Pachtzinserlass mit Mindereinnahmen der Ortsbürgergemeinde von insgesamt rund 80'000 Franken.
Bereits 2020 hat die Ortsbürgergemeinde ihre Pächter mit dem Verzicht auf den Mindestpachtzins während zweier Monate und mit einer Gutscheinaktion unterstützt. Weiterhin können bei der Ortsbürgergemeinde Geschenkgutscheine für die ortsbürgerlichen Restaurants erworben werden (Bestellung unter info@ortsbuerger.ch). Ein Gutschein bietet den Beschenkten eine Auswahl an Restaurants.
Die vorhin aufgezählten Restaurants sind seit Juni wieder geöffnet und freuen sich, wieder Gäste begrüssen zu dürfen. Für das aktuell geschlossene «Café Pelikan» sind Gespräche mit interessierten Pächtern im Gange. Die Ortsbürgergemeinde ist zuversichtlich, das Café bald mit einem attraktiven Konzept wiedereröffnen zu können.