Vor knapp 50 Jahren wurde das Schwimmbad Sonnenrain durch die Schwimmbadgenossenschaft gebaut. Die Gemeinde stellte das entsprechende Grundstück an der Grüntalstrasse im Baurecht zur Verfügung. Nun läuft Anfangs Dezember dieser Baurechtsvertrag aus, weshalb sich die Frage stellt, in welcher Form das Schwimmbad künftig betrieben werden soll. Eins ist gemäss Gemeindepräsident Oliver Gröble sicher: «Das Schwimmbad Sonnenrain bietet die Möglichkeit für eine aktive Freizeitgestaltung – dieses Angebot wollen wir der Bevölkerung auch weiterhin zur Verfügung stellen.»
Gemeinde trug jährliche Defizite
Seit dem Bau des Schwimmbads war die Schwimmbadgenossenschaft für den Betrieb verantwortlich und wurde dabei von der Gemeinde unterstützt. So übernahm die Gemeinde verschiedene, insbesondere administrative, Aufgaben und trug zudem das jährliche Defizit von rund 500'000 Franken. «Im Verlauf der Jahre hat sich zwischen der Schwimmbadgenossenschaft und der Gemeinde eine reibungslose Zusammenarbeit ergeben, deren Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel die Aufgabenteilung oder eine Defizitgarantie, jedoch nicht vertraglich geregelt wurden», erklärt Gröble.
Für die Weiterführung des Schwimmbads wurden verschiedene Organisationsformen geprüft. Dabei standen die Verlängerung des Baurechts, die Übernahme der Betriebstätigkeit durch die Gemeinde oder eine Neuregelung mittels Leistungsvereinbarung zur Diskussion. «Der Gemeinderat sieht in einer Leistungsvereinbarung die beste Lösung», so Gröble, «da die Gemeinde damit mehr Kontrolle und Möglichkeiten zum Mitlenken hat.»
Betriebsbeitrag statt Defizit
Die Leistungsvereinbarung legt die Rahmenbedingungen über die Führung des Schwimmbades fest und definiert, wer welche Leistungen erbringt. Die Schwimmbadgenossenschaft betreibt und unterhält dabei die Anlagen, trägt die laufenden Aufwendungen und übernimmt Einzelinvestitionen bis 50'000 Franken. Fallen Einzelinvestitionen an, die über diesem Betrag liegen, werden diese von der Gemeinde als Eigentümerin getragen. Die Gemeinde beteiligt sich zudem mit einem jährlichen fixen Betriebsbeitrag von 470'000 Franken.
Auch künftig übernimmt die Gemeinde verschiedene Aufgaben, wie beispielsweise die Finanzadministration, den baulicher Unterhalt oder die Grünpflege. Wie bis anhin werden der Schwimmbadgenossenschaft diese Leistungen nicht in Rechnung gestellt. Es handelt sich dabei um einen Verwaltungsaufwand von jährlich etwa 30'000 Franken. Im Rahmen des Baurechtsvertrags hat die Gemeinde der Schwimmbadgenossenschaft keinen Baurechtszins in Rechnung gestellt. Analog dazu werden zukünftig auch keine Miet- und Pachtzinsen verrechnet. Damit verzichtet die Gemeinde auf jährliche Einnahmen von geschätzt 180'000 Franken.
Abstimmungskredit
Liegt eine neue Ausgabe über 500'000 Franken und erfolgt diese jährlich während mindestens zehn Jahren, muss die Stimmbevölkerung den Kredit genehmigen. Der Verzicht auf die vorhin genannten Einnahmen gilt als Ausgabe und muss deshalb im Abstimmungskredit eingerechnet werden. Somit entscheidet die Stimmbevölkerung über einen Kredit von 680'000 Franken für den Weiterbetrieb des Schwimmbads Sonnenrain. «Der Betriebsbeitrag von 470'000 Franken ist dabei jedoch die einzige Aufwendung, die im Rahmen des Abstimmungskredits tatsächlich ausbezahlt wird.» so Gröble. Abgestimmt wird am 26. September 2021.