Per Mai 2021 wurden sämtliche Badeordnungen der städtischen Freibäder angepasst. Ziel dabei war es, die Regeln in den städtischen Badeanstalten zu vereinheitlichen. Neu war das Abspielen von Musik sowie das Spielen von Musikinstrumenten, wie in den anderen öffentlichen Badeanstalten in der Stadt St.Gallen, verboten. stgallen24 berichtete.
Musikverbot war ein Irrtum
Irrtümlicherweise wurde auch der Mannenweier bei der Umsetzung mitberücksichtigt. Diese Vorschrift löste verschiedene Fragen und Unsicherheiten aus. Der Mannenweier ist aufgrund seiner öffentlichen Zugänglichkeit ein Sonderfall. Aufgrund dessen hat der Stadtrat mit den verantwortlichen Dienststellen die Thematik sowie die rechtlichen Grundlagen besprochen.
Im Bereich des Mannenweiers handelt es sich um ein öffentlich zugängliches Gebiet, das jederzeit betreten werden kann. In diesem Perimeter zwischen Möslengut und Milchhüslidamm wird der Badebetrieb während der Saison täglich von 9 bis 19 Uhr beaufsichtigt. Somit obliegt es dem Betriebspersonal, die Badeordnung zu kontrollieren und durchzusetzen. Eine Bussenerhebung durch die Polizei, gestützt auf die Badeordnung, ist nicht möglich.
Ausserhalb der Betriebszeiten ist die Stadtpolizei St.Gallen für die Durchsetzung der allgemeinen Vorschriften, wie beispielsweise dem Immissionsschutzreglement, zuständig.