Die 32-jährige Frau wird beschuldigt am Transport von sechs Koffern Kokain mitverantwortlich zu sein. Zuerst soll sie mit ihrem Freund und danach mit einer Bekannten, jeweils das Kokain von Amsterdam nach St.Gallen transportiert haben.
2015 soll die Staatsbürgerin von Kosovo einen Drogenkurier kennengelernt haben, der regelmässig von Amsterdam Kokain nach St.Gallen schmugelte. Die Beschuldigte soll an mindestens fünf solcher Fahrten anwesend gewesen sein. Sie soll gewusst haben, dass ihr Freund einen solchen Koffer abgeholt haben soll und hat ihn mit ihrem Auto chauffiert.
Schwangere sei in Geldnot gewesen
Die 32-jährige soll in Amsterdam entschädigt worden sein und habe sich ebenfalls den Kurierlohn von 2000 Franken mit ihrem Freund geteilt. 2016 trennten sich die beiden und die Zusammenarbeit endete, wie «St.Galler Tagblatt» schreibt.
Ende Juli 2017 habe die Kosovarin eine Bekannte, die ebenfalls Drogenkurierin war, um Geld gebeten, da sie schwanger und in Geldnot war. Doch anstatt ihr Geld zu leihen, schlug die Bekannte vor, sie nach Amsterdam zu begleiten und dort ein Koffer Kokain abzuholen. Die Beschuldigte willigte ein.
«Nichts von Drogen gewusst»
Die Beschuldigte sagt vor Gericht, dass sie nie von einem Drogentransport gewusst hätte und dass es sich lediglich um ein erholsames Wochenende handelte. Beide Male hätte sie das Angebot gerne angenommen, vor allem das zweite Mal, als sie schwanger und in Geldnot war und eine Ablenkung gebraucht habe.
Trotz all der Beweise habe die Frau kein Geständnis abgelegt. Laut dem Staatsanwalt soll die Beschuldigte wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt werden. Zu dem sei sie zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten zu verurteilen und soll für fünf Jahre des Landes verwiesen werden.
Verteidiger verlangt Freispruch
Ihre Verteidigung verlangte Freispruch, da die Vorwürfe der Anklage zu unspezifisch seien. Die Frau wollte beim ersten Trip nach Amsterdam nur eine schöne Zeit mit dem Freund verbringen. Beim zweiten Trip hätte sie nur Abstand von den Nöten und Sorgen gebraucht.
Falls sie trotzdem schuldig gesprochen werde, soll laut dem Verteidiger zwingend auf eine Landesverweisung verzichtet werden. Die Rechtfertigung für einen Verzicht sei die Tat, dass die Geschehnisse schon sechs Jahre her seien und sie gute Prognosen für die Zukunft hat.
Am Schluss fällt das Kreisgericht einen Schuldspruch und sprach eine bedingt Freiheitsstrafe von zehn Monaten mit einer Probezeit von fünf Jahren aus. Auf einen Landesverweis wurde verzichtet.