Nach dem Tiger-Angriff hatte die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren eröffnet. Die umfangreichen Untersuchungen ergaben keinerlei Hinweise auf ein strafrechtlich relevantes Verhalten Dritter, wie die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich am Mittwoch mitteilte.
Schweiz/Ausland
24.03.2021
Tödlicher Tiger-Angriff war Arbeitsunfall
Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein: Der tödliche Tiger-Angriff im Zoo Zürich war ein selbstverschuldeter Arbeitsunfall. (Symbolbild)
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KEYSTONE/ALEXANDRA WEY
Tiger-Angriff – Der Tiger-Angriff im Zoo Zürich im Sommer 2020, bei dem eine 55-jährige Tierpflegerin tödlich verletzt wurde, war ein selbstverschuldeter Arbeitsunfall. Zu diesem Ergebnis kam die zuständige Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat und hat das Verfahren eingestellt.