Der Jugendraum darf ab dem 19. März 2021 wieder öffnen. Es gelten dabei angepasste Vorschriften:
- Dauerhafte Maskenpflicht in allen Räumen ab 12 Jahren
- Altersgrenze: bis und mit Jahrgang 2001
- Beim Betreten der Räume werden die Hände gründlich gewaschen oder desinfiziert.
- Wo möglich wird auf Abstand geachtet.
- mitgebrachte Nahrungsmittel dürfen konsumiert werden.
- Zu den Schlüsselpersonen soll Abstand gehalten werden.
- Allgemeine Regeln des BAG
Gemäss Kalender für die Öffnungen des Jugendraums soll sich bei der Schlüsselperson gemolden werden.