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Polizeinews
03.03.2021
03.03.2021 15:20 Uhr

Zwei Raser und 93 Schnellfahrer geblitzt

95 Fahrzeuge waren innerorts zu schnell unterwegs
95 Fahrzeuge waren innerorts zu schnell unterwegs Bild: Symbolbild Stadtpolizei St.Gallen
Zwei Schnellfahrer wurden an der Lukasstrasse mit über 100 km/h bei einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Ingesamt wurden 95 Schnellfahrer an einem Wochenende geblitzt.

Am letzten Februarwochenende erfasste eine semistationäre Geschwindigkeitsmessanlage der Stadtpolizei St.Gallen an der Lukasstrasse 95 Fahrzeuge, welche zu schnell unterwegs waren. Am Samstagabend kurz vor 18 Uhr fuhr ein 45-jähriger Lenker mit 102 km/h (netto 98 km/h) an der Messanlage vorbei.

Am Sonntagnachmittag kurz nach 16 Uhr erfasste die semistationäre Geschwindigkeitsanlage einen 20-jährigen Autofahrer mit 101 km/h (netto 97 km/h). Erlaubt ist an der Lukasstrasse eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die beiden Schnellfahrer werden aufgrund grober Verletzung der Verkehrsregeln zur Anzeige gebracht.

Übersicht Bussen

 

Überschreitung

     Innerorts

 Ausserorts
(inkl. Autostrassen)

Autobahn

Um 1-5 km/h         40.-  40.-  20.-
Um 6-10 km/h        120.-  100.-  60.-
Um 11-15 km/h         250.-  160.-  120.-
Um 16-20 km/h      Anzeige  240.-  180.-
Um 21-25 km/h      Anzeige  Anzeige  260.-
Über 25 km/h      Anzeige  Anzeige  Anzeige

Toleranzen - Sicherheitsabzug bei Geschwindigkeitsmessung

Von der gemessenen Geschwindigkeit wird bei einer Kontrolle eine Sicherheitsmarge abgezogen. Die genauen Zahlen finden Sie in Art. 8 der Verordnung des ASTRA zur Strassenverkehrskontrollverordnung.

 

Verwarnung und Entzug des Führerausweises

Zusätzlich sind bei grossen Überschreitungen folgende administrative Massnahmen vorgesehen:

Innerorts Überschreitung um 16-20 km/h Verwarnung
  Überschreitung um 21-24 km/h

1 Monat Entzug (mindestens)

  Überschreitung um 25 km/h und mehr 3 Monate Entzug (mindestens)
Ausserorts Überschreitung um 21-25 km/h Verwarnung
  Überschreitung um 26-29 km/h 1 Monat Entzug (mindestens)
  Überschreitung um 30 km/h und mehr 3 Monate Entzug (mindestens)
Autobahn Überschreitung um 26-30 km/h Verwarnung
  Überschreitung um 31-34 km/h 1 Monat Entzug (mindestens)
  Überschreitung um 35 km/h und mehr 3 Monate Entzug (mindestens)

Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 25 km/h innerorts, 30 km/h ausserorts und 35 km/h auf der Autobahn werden im Strafregister eingetragen und sind im Strafregisterauszug für eine gewisse Zeitspanne ersichtlich.

mik/pd
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